Einige von Ihnen bereiten Probleme für die Gesundheit (Traubenkraut) für die Landwirtschaft (Schmalblättriges Greiskraut) oder für die Biodiversität (Essigbaum). Das Verkaufssortiment der Baumschulen, Gärtnereien und Gartencenter muss daher angepasst werden.
Umgangsverbot
Diese Liste beinhaltet invasive Neophyten, bei denen nur noch die Bekämpfung erlaubt ist. Es besteht jedoch keine Bekämpfungspflicht. z.B. Götterbaum, Syrische Seidenpflanze, Weidenblättrige Aster, Asiatischer Schlingknöterich, Essigbaum
Inverkehrsetzungsverbot
Die invasiven Neophyten dieser Liste dürfen nicht mehr importiert, verkauft oder verschenkt werden. Hierzu gehören viele bekannte Gartenpflanzen, wie Kirschlorbeer und Sorten, Sommerflieder und Sorten, Immergrünes Geissblatt, Japanisches Geissblatt, Fünfblättriger Wilder Wein, Kaukasus-Fetthenne und Hanfpalme. Hanfpalmen dürfen von Gärtnereien zur Überwinterung angenommen werden. Wichtig, damit diese Pflanze nicht verwildern: Schnittgut dieser Pflanzen der Grünabfuhr mitgeben, bei Hanfpalme, Kirschlorbeer und Sommerflieder: Verblühtes abschneiden
Umgangsverbot
Diese Liste beinhaltet invasive Neophyten, bei denen nur noch die Bekämpfung erlaubt ist. Es besteht jedoch keine Bekämpfungspflicht. z.B. Götterbaum, Syrische Seidenpflanze, Weidenblättrige Aster, Asiatischer Schlingknöterich, Essigbaum
Inverkehrsetzungsverbot
Die invasiven Neophyten dieser Liste dürfen nicht mehr importiert, verkauft oder verschenkt werden. Hierzu gehören viele bekannte Gartenpflanzen, wie Kirschlorbeer und Sorten, Sommerflieder und Sorten, Immergrünes Geissblatt, Japanisches Geissblatt, Fünfblättriger Wilder Wein, Kaukasus-Fetthenne und Hanfpalme. Hanfpalmen dürfen von Gärtnereien zur Überwinterung angenommen werden. Wichtig, damit diese Pflanze nicht verwildern: Schnittgut dieser Pflanzen der Grünabfuhr mitgeben, bei Hanfpalme, Kirschlorbeer und Sommerflieder: Verblühtes abschneiden