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Teilpensionierung: Der sanfte Ausstieg will gut geplant sein

Wer sich frühzeitig pensionieren lässt, verliert viel Geld. Die Alternative: Eine Teilpensionierung. Man reduziert schrittweise sein Arbeitspensum und gleitet so sanft in die Rentenzeit. Auch hier muss man zwar mit finanziellen Einbussen rechnen, allerdings sind sie einiges geringer.

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Die Teilpensionierung ist für viele Arbeitnehmende eine attraktive Alternative zur vorzeitigen Pensionierung: Einerseits erfolgt der Ausstieg aus der Berufswelt nicht schlagartig, man kann sich Schritt für Schritt an das Rentenleben gewöhnen. Andererseits geht auch weniger Geld verloren.

Rechnungsbeispiel zur Teilpensionierung:

Ein Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 120'000 Franken möchte im Alter von 63 kürzertreten.

  • Rentenverlust bei einer Frühpensionierung: rund 160'000 Franken
  • Rentenverlust bei Teilpensionierung (Pensumsreduktion auf 50%): rund 40'000 Franken

Details dazu siehe Merkblatt «Schrittweise in Pension gehen» vom VZ-Vermögenszentrum (Link unten).

Eine Teilpensionierung ist finanziell also durchaus attraktiv. Allerdings sollte man sich genau überlegen, wie der schrittweise Ausstieg aussehen soll. Je nachdem hat eine Entscheidung grossen Einfluss auf das künftige Vermögen.

Variante 1: Pensums-/Lohnreduktion ohne Leistungsbezug bei der Pensionskasse

Mit Sicherheit die einfachste Version. Allerdings geht das nur, wenn man viel Geld auf der hohen Kante hat oder zum Beispiel durch eine Erbschaft zu Geld gekommen ist, um die Lücken zu stopfen.

Variante 2: Pensums-/Lohnreduktion mit Leistungsbezug bei der Pensionskasse

Wer sein Arbeitspensum reduziert, verdient weniger. Um diese Lücke zu schliessen, kann man frühzeitig die Pensionskasse anzapfen.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin reduziert ihr Vollpensum auf 70%. Im Gegenzug kann sie 30% ihres PK-Guthabens beziehen, entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Rente.

Möglich ist das, je nach Pensionskasse, ab 58 oder ab 60 Jahren. Pensionskasse und Steueramt können diverse Rahmenbedingungen fordern.

Zum Beispiel muss das Pensum mindestens um 20% oder 30% reduziert werden oder die Teilpensionierung darf in maximal drei Schritten erfolgen. Zudem muss man sich bewusst sein: Das Arbeitspensum kann nachträglich nicht wieder erhöht werden. Und: Einkäufe in die Pensionskasse sind nicht mehr möglich.

Variante 3: Pensums-/Lohnreduktion und dabei den bisherigen Lohn weiterversichern

Bei dieser Möglichkeit reduziert man das Arbeitspensum, bleibt aber bei der Pensionskasse zum bisherigen Lohn versichert. So hat man besser für das Rentenalter vorgesorgt.

Allerdings muss der Arbeitgeber nur die Hälfte des Teilzeitlohnes übernehmen, der Arbeitnehmende muss für die Differenz selbst aufkommen, dafür können Steuern eingespart werden. Ausserdem kann man sich weiterhin bei der Pensionskasse einkaufen. Ein Rechnungsbeispiel finden Sie im Merkblatt unten.

Welche Teilpensionierungs-Variante ist die beste?

Das ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Und auch sehr individuell: Je nach Pensionskasse und nach Wohnort (Steueramt). Auch der Arbeitgeber hat dazu etwas zu sagen und natürlich spielt die eigene finanzielle Situation eine grosse Rolle.

Es ist wichtig, dass man jede Variante aufgrund der eigenen Gegebenheiten genau analysiert und die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägt. Daher empfiehlt es sich, eine Finanzexpertin oder einen Finanzexperten zu Rate zu ziehen.

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