Zum Inhalt springen

Header

Audio
Colourbox
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 32 Sekunden.
Inhalt

Tiere im Büro: Hier liegt der Hund begraben

Hunde am Arbeitsplatz sorgen für weniger Stress und mehr Kreativität. Aber sie können auch Probleme schaffen, etwa wenn sie Arbeitsabläufe stören oder aggressiv sind. Welche Rechte haben Tierhalter? Und wie lassen sich tierische Konflikte Am Arbeitsplatz vermeiden? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Download

Darf der Chef oder die Chefin Tiere am Arbeitsplatz verbieten?

Das Mitbringen von Tieren ist nicht geregelt; es gibt kein «Hund-im-Büro»-Gesetz. Allerdings steht im Arbeitsgesetz, dass Vorgesetzte niemanden diskriminieren und keine willkürlichen Verboten aussprechen dürfen. Auf den ersten Blick scheint dem Hund im Büro also nichts im Wege zu stehen, es braucht einen guten, sachlichen Grund für ein Verbot.

Allerdings gibt es solche guten Gründe durchaus. Zum Beispiel, wenn im Betrieb die Hygiene eine wichtige Rolle spielt. Oder wenn der Hund die Betriebsabläufe oder das Betriebsklima stören würde.

Auch wenn Arbeitskolleginnen oder Arbeitskollegen bereits einen Hund dabei haben, gibt es sachliche Gründe dafür, weitere Hunde zu verbieten. So kann es sein, dass die Hotel-Buchhalterin ihren Bello bei sich im Büro haben darf, der Küchenchef jedoch nicht. Das würde gegen die Hygienevorschriften verstossen und kann daher nicht als Diskriminierung angesehen werden.

Assistenzhunde am Arbeitsplatz

Verbietet der Arbeitgeber einen Assistenz- oder Blindenführhundes am Arbeitsplatz, ist das grundsätzlich eine Schlechterstellung des Mitarbeitenden. Stellt der Hund bzgl. Hygiene ein Problem dar, sollte man gemeinsam mit der Firma eine geeignete Lösung finden.

Auch ein nachträgliches Hundeverbot ist erlaubt

Das Wohl der Mitarbeiter steht an erster Stelle. Stellt man also nach einer Weile fest, dass der mitgebrachte Büro-Hund bei einem Bürokollegen panische Angst auslöst oder eine Arbeitskollegin allergisch auf Hundehaare reagiert, kann der Chef ein Hundeverbot auch nachträglich aussprechen.

Ebenso kann der Hund die Kündigung erhalten, wenn man feststellen muss, dass er die Miarbeitenden stört, sämtliche Kabel zerkaut, aggressiv reagiert oder auch nur einen unfeinen Duft im Büro verbreitet.

Das Projekt Büro-Hund will gut vorbereitet sein

Um solche Konflikte zu vermeiden sollten vorab diverse Dinge geklärt und geregelt werden.

  • Fragen Sie sich: Ist mein Hund überhaupt geeignet für meinen Arbeitsplatz? Ist Bello ein Wirbelwind, sucht man sich besser eine andere Betreuungslösung.
  • Vereinbaren Sie mit dem Chef oder der Chefin klare Regeln: Welche Räume sind für den Hund tabu? Wie werden Gassi-Pausen geregelt? Was, wenn der Hund etwas kaputt macht? Halten Sie das schriftlich fest, damit es später keine unnötigen Diskussionen gibt.
  • Schliessen Sie eine Privathaftpflicht-Versicherung ab, die für vom Hund verursachte Schäden aufkommt. Falls Sie schon eine haben: Prüfen Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, was genau wie gedeckt ist.
  • Sprechen Sie mit den Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen und geben Sie Ihnen eine Gebrauchsanleitung mit auf den Weg: Wann muss der Hund in Ruhe gelassen werden? Wie reagieren, wenn er spielen möchte? Sind Leckerlis erlaubt? Und so weiter.

Des Pudels Kern: Das Hundewohl

Sorgen Sie dafür, dass sich der Hund so wohl wie möglich fühlt. Geben Sie ihm einen eigenen fixen Platz, der nicht zu stark frequentiert ist. Zu diesem Platz gehört auch der Wasser- und Futternapf. Sorgen Sie regelmässig für Bewegung an der frischen Luft.

Mehr von «Ratgeber»