Zum Inhalt springen

Header

Audio
Colourbox
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 58 Sekunden.
Inhalt

Vermögen an Kinder weitergeben

Viele Eltern wollen ihren Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens abgeben. Dann, wenn sie es gut brauchen können, zum Beispiel für eine Weiterbildung oder ein eigenes Haus. Wir stellen die verschiedenen Möglichkeiten und ihre Tücken vor.

Download

Erbvorbezug

  • Bekommt ein Sohn oder eine Tochter einen Erbvorbezug, wird dieser Anteil nach dem Tod der Eltern von seinem Erbe angezogen.
  • Bei Geld ist es einfach: Es wird der Betrag berücksichtigt, der dem Nachkommen ausbezahlt wurde.
  • Die Tücke: Bei Liegenschaften ist es anders. Hier ist der aktuelle Verkehrswert massgebend. Ein Beispiel: Die Tochter bekommt als Erbvorbezug Bauland im Wert von 100'000 Franken. Mit den Jahren steigt der Bodenpreis, das Land ist jetzt 200'000 Franken Wert. Das heisst: Die Tochter muss die Differenz von 100'000 Franken ans Erbe nachzahlen. Eine hohe finanzielle Belastung.
  • Dem kann man vorbeugen, indem in einem Erbvertrag oder Testament festgehalten wird, dass die Tochter eine Wertsteigerung des Landes nicht ausgleichen muss.

Schenkung

Bei der Schenkung muss man unterscheiden:

  • Bekommt der Sohn Geld, um sich zum Beispiel ein neues Auto zu kaufen, muss er sich diesen Betrag nicht an das spätere Erbe anrechnen lassen.
  • Die Tücke: Hat die Schenkung Ausstattungscharakter, ist der Fall anders. In diesem Falle hilft das Vermögen, die Existenz zu sichern oder auszubauen, zum Beispiel bei einer Schenkung für eine Firmengründung oder einen Hausbau. Dann ist die Schenkung einem Erbvorbezug gleich und wird bei der Erbteilung angerechnet.
  • Auch hier: Wer nicht möchte, dass der Sohn die Schenkung ans Erbe anrechnen lassen muss, sollte dies im Testament oder im Erbvertrag klar erwähnen.

Zinsloses Darlehen

  • Vorteil für die Eltern: Sie können das Geld, falls irgendwann nötig, zurückverlangen.
  • Vorteil für den Darlehensempfänger: Er kann den Betrag bei den Steuern als Schulden abziehen.
  • Vorteil für die Geschwister des Empfängers: Nach dem Tod der Eltern geht das Darlehens-Guthaben über auf sie.
  • Die Tücke: Bezahlt der Schuldner nicht zurück, ist Streit vorprogrammiert.

Was sich die Eltern zudem bewusst sein müssen:

  • Ausbezahlte Erbvorbezüge und Schenkungen können nicht zurückgefordert werden.
  • Daher ist eine Finanzplanung für das Alter wichtig. Man muss sich überlegen, ob das Geld dann noch ausreicht, gerade auch, wenn man pflegebedürftig werden sollte.
  • Eine weitere Tücke: Wer den Kindern das Vermögen vermacht, damit es nicht für spätere Pflegeheim-Kosten gebraucht werden muss, kann sich in die Nesseln setzen. Zwar bekommt man Ergänzungsleistungen vom Staat, dieser zieht allerdings getätigte Erbvorbezüge und Schenkungen davon ab. Ausserdem müssen wohlhabende Nachkommen für Ihre Eltern aufkommen.

Mehr von «Ratgeber»