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Warnungen vor Radarkontrollen: Was ist erlaubt?

Radarfallen können schnell einmal ins Geld gehen. Gebüsst werden kann aber auch, wer Andere mit Lichthupen oder Handzeichen vor Radaranlagen warnt. Ganz weglassen sollte man die Finger von Radar-Apps.

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Es gibt öffentliche und privaten Warnungen

  • Lichthupen, Handzeichen geben oder mit Schildern vor Polizeikontrollen warnen, ist nicht erlaubt. Das sind öffentliche Warnungen, und solche werden mit einer Busse von 40 Franken bestraft.
  • Private Radarwarnungen – also Warnungen von Person zu Person – sind erlaubt. Man darf also ein Familienmitglied oder einen nahestehenden Bekannten über Radarkontrollen informieren.

Achtung bei Warnungen über Socialmedia

  • Hier stellt sich die Frage: Sind Warnungen via Facebook, Twitter oder WhatsApp öffentlich oder privat?
  • Es kommt auf die Anzahl der Empfänger der Nachricht an. Hat man nur drei Freunde, bekommt man keine Probleme. Sind es mehr, ist Vorsicht geboten. Dann kann eine solche Nachricht als öffentliche Warnung durchgehen.
  • Ab wievielen Personen eine Warnung öffentlich ist, ist nicht definiert. Im Kanton Zürich sind es zum Beispiel 30 Personen. In anderen Kantonen können es mehr oder weniger sein.
  • Daher: Wer kein Risiko eingehen will, lässt Radarwarnungen via Facebook oder WhatsApp-Gruppen besser bleiben. Ansonsten blüht eine Busse von mehreren Hundert Franken.

Radarwarn-Funktion im Navigationsgerät

  • In diversen Ländern ist diese Funktion erlaubt, zum Beispiel in Österreich und in Italien. In der Schweiz sind sie klar verboten.
  • Wer auf Nummer sicher gehen will, löscht die Funktion in seinem Navigationsgerät.

Radarwarn-Apps fürs Smartphone

  • In der Schweiz darf man solche Apps weder anbieten noch verwenden.
  • Auch Apps von ausländischen Anbietern sind nicht erlaubt. Hier stellt sich sowieso die Frage, wie genau diese Angaben für die Schweiz sind.
  • Zudem droht eine Anzeige, und das kann schnell mehrere Hundert Franken kosten.
  • Im dümmsten Fall kann die Polizei sogar das Handy vor Ort beschlagnahmen.

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