Videoüberwachungskameras sind immer besser und beliebter. Das zeigen die stark steigenden Verkaufszahlen. Private Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen sich an die gesetzlichen Regeln halten, wenn sie eine solche Kamera installieren:
- Der Aufnahmebereich muss sich auf den privaten Bereich beschränken und darf weder das Grundstück der Nachbarn oder dem öffentlichen Bereich vor dem Haus mitaufnehmen.
- In Mehrfamilienhäusern muss die Mieterschaft vorher darüber informiert werden. Auch ein Symbolschild muss darauf hinweisen, dass hier videoüberwacht wird.
- Wird eine einzelne Wohnungstüre überwacht, ist das nicht zulässig. Dies hat das Bundesgericht in einem Fall abschliessend beurteilt.
- Die Aufnahmen müssen ihren Zweck erfüllen. Sie sollten nach maximal 24 Stunden wieder gelöscht werden.