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Stalker beobachten ihre Opfer heute auch vom Computer aus
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Was kann man gegen Cyber-Stalking tun?

Cyber-Stalking, das heisst: Jemand wir über das Internet verfolgt, belästigt, verleumdet oder bedroht. Häufig kennt das Opfer den Täter, es ist zum Beispiel ein Ex-Partner, eine abgewiesene Verehrerin oder ein Nachbar.

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Wer sich vor Cyber-Stalking schützen möchte oder nicht weiss, wie in einem Fall von Cyber-Stalking vorzugehen, sollte folgende Punkte beachten:

  • Vorsicht bei dem, was man im Internet von sich preisgibt: Fremden nie seinen Nachnamen oder die genaue Adresse verraten. Auch seine E-Mail-Adresse nur Leuten verraten, denen man vertraut oder sonst auf eine Wegwerf-Adresse ausweichen.
  • Wer unsicher ist, was im Internet alles über ihn oder sie zu erfahren ist, kann von einem fremden Computer aus oder im Inkognito-Modus des Browsers nach dem eigenen Namen suchen.
  • Internetbekanntschaften erst im richtigen Leben treffen, wenn man weiss, mit wem man es zu tun hat. Und selbst dann sollte man mit persönlichen Daten wie Telefonnummer oder Adresse sehr vorsichtig umgehen.
  • In den sozialen Medien nicht auf die Nachrichten Fremder eingehen. Keine Freundschaftsanfragen von Unbekannten annehmen. Privatsphäre-Einstellungen möglichst restriktiv wählen.
  • Alle Konten (Social-Media, E-Mail, etc.) gut schützen. Starke Passwörter wählen und regelmässig wechseln. Wo immer möglich 2-Faktor-Authentifizierung einschalten.
  • Wer belästigt wird soll dem/der Unbekannten unmissverständlich klarmachen, dass kein Kontakt gewünscht ist. Danach auf keine Nachrichten mehr eingehen und die Nachrichten der Person wenn möglich automatisch blockieren.
  • Freunde und Familie darüber informieren, dass man online gestalkt wird.
  • Wenn das Cyber-Stalking nicht aufhört zur Polizei gehen und dort eine zivilrechtliche Fernhalteverfügung erwirken. Wird diese Verfügung nicht eingehalten, ist eine Anzeige möglich.
  • Polizeibehörden halten im Internet zusätzliche Tipps für den Umgang mit (Cyber-)Stalkern bereit. Unter diesem Link findet man zum Beispiel die Ratschläge der Stadtpolizei Zürich.

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