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Das Kantonsspital Baden muss Angehörigen eines Notfall-Patienten, der kurz nach dem Besuch der Notfallpraxis 2014 einen Herzinfarkt erlitt und später verstarb, eine Entschädigung von 100'000 Franken ausrichten. Das KSB akzeptiert nach eigenen Angaben das entsprechende Urteil des Obergerichts.
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