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Philipp Müller wird zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von 10'000 Franken verurteilt.
Keystone
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Philipp Müller beging «fahrlässige schwere Körperverletzung»

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat FDP-Ständerat Philipp Müller wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von 10'000 Franken verurteilt.

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Weiter in der Sendung:

  • Am tödlichen Bahnunfall vom September 2015 in Riedholz trägt der Lokführer des «Bipperlisi» keine Schuld.
  • Nach der Axpo stellt nun auch der Stromkonzern Alpiq die Forderung nach einer Milliardenentschädigung, falls die Atomausstiegs-Initiative angenommen würde.
  • Die Brandursache für den Brand am Freitag in einem Dulliker Industriebetrieb ist geklärt.

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