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Die Leistungen der Gebäudeversicherung Basel-Landschaft werden in einem neuen Gesetz geregelt
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Erdbebenversicherung bleibt draussen

Mit dem neuen Baselbieter Gebäudeversicherungsgesetz sollen HausbesitzerInnen gegen Schäden durch abstürzende Drohnen oder Flugzeuge versichert sein. Auf eine freiwillige Erdbebenversicherung wird verzichtet, das soll auf Bundesebene geregelt werden, wie Finanzdirektor Anton Lauber im Interview sagt. 

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