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Die Kantonspolizei Bern darf vorerst weiterhin auf die automatisierte Fahrzeugfahndung setzen.
Keystone/Peter Schneider
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Automatisierte Fahrzeugfahndung in Bern weiterhin erlaubt

Im August ist eine Änderung des Polizeigesetzes des Kantons Bern in Kraft getreten: Kameras dürfen Autonummernschilder scannen und mit Polizeidaten abgleichen. Diese automatisierte Fahrzeugfahndung ist umstritten. Jetzt hat das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung abgesprochen.

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Weiter in der Sendung:

  • Thun erhält vom Kanton Bern grünes Licht für die Ortsplanungsrevision.
  • Bürgerliche wollen, dass Anlässe erst ab 2'000 Personen Mehrweggeschirr-Pflicht haben.
  • An BLS-Automaten kann man in Zukunft nur noch bargeldlos zahlen.

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