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Bisher wurden Bündner Haus- oder Wohnungseigentümer:innen mit geringem Einkommen bei den Steuern entlastet. Dies wegen einer Härtefallklausel bei der Berechnung des Eigenmietwerts. Ein Bundesgerichtsurteil im Tessin erklärt diese Regel nun für ungültig. Die Regierung sucht nun eine neue Lösung.
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