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Lager nur noch mit Bewilligung
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Lager brauchen in Graubünden neu eine Bewilligung

Nur wer ein umfassendes Testkonzept nachweist darf in Graubünden Kinder- und Jugendlager durchführen. Der Kanton verlangt einen negativen Coronatest beim Lagerstart. Bei Lagern, die länger dauern, muss auch während des Lagers getestet werden. Der Kanton will so eine Verbreitung des Virus verhindern.

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