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Wer nicht reisen musste, kann auch keine Abzüge geltend machen.
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Keine Ausnahmen bei den Steuerabzügen

Die St. Galler Regierung erlaubt im Corona-Jahr 2020 keine Ausnahmen bei den Berufskosten in der Steuererklärung. Auch wenn dies andere Kanton anders handhaben. Das schreibt sie in einer Antwort auf einen politischen Vorstoss. 

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