Zum Inhalt springen

Header

Audio
Grund- und Notfallversorgung wird künftig nur noch im Zuger Kantonspital angeboten.
Keystone/ Dominic Favre
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 11 Sekunden.
Inhalt

Zug beschränkt medizinische Grundversorgung auf Kantonsspital

Im Kanton Zug hat künftig nur noch das Kantonsspital in Baar den Auftrag der Grund- und Notfallversorgung. Der Regierungsrat hat die neue Spitalliste Akutsomatik festgesetzt, die 2023 in Kraft tritt. Das Nachsehen hat die Hirslanden Andreasklinik in Cham.

Download

Weiter in der Sendung:

  • Urner und Schwyzer Staatspersonal erhält mehr Lohn.
  • Kanton Schwyz reicht Standesinitiative «Schutz vor Grossraubtieren» ein.

Mehr von «Regionaljournal Zentralschweiz»