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Kanton Zürich verschärft Nothilfe-Regime weiter

Seit dem 1. März erhalten abgewiesene Asylsuchende, die Schweiz aber nicht verlassen, nur noch Nothilfe-Geld, wenn sie in der ihnen zugewiesenen Asylunterkunft übernachten. Bereits per Anfang Februar war die Nothilfe an strengere Bedingungen geknüpft worden.

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