Zum Inhalt springen

Header

Audio abspielen. Laufzeit 7 Minuten 29 Sekunden.
Inhalt

Umkleidezeit als Arbeitszeit: Erfolg für Gewerkschaft vpod

Das Arbeitsgericht Bülach hat entschieden: Die Umkleidezeit am Spital Bülach muss rückwirkend ab 2016 vergütet werden. Die Klägerinnen und Kläger erhalten durchschnittlich vier Wochen Ferien zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Download

Weitere Themen: 

  • Grüne Stadt Zürich: Karin Rykart und Daniel Leupi wollen bei den Stadtratswahlen nächstes Jahr nochmals antreten. 
  • Niederweniger Industriekonzern Bucher erleidet Gewinneinbruch. 
  • Surfpark Regensdorf nimmt wichtige Hürde. 

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»