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Keystone/Alessandro Della Bella
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Wohlhabende haben keinen Anspruch auf eine Wohnung der Stadt ZH

Das Bundesgericht gibt der Stadt Zürich recht: Sie darf auch für bisherige Mieterinnen und Mieter städtischer Wohnungen Einkommensobergrenzen festlegen. Zudem darf niemand in einer zu grossen Wohnung leben.

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