Bedingte Entlassungen: Im Zweifelsfall lieber nicht
Gefängnisinsassen in der Schweiz, die zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen haben, können vorzeitig entlassen werden. Lange war diese bedingte Entlassung die Regel. Neuste Zahlen aus dem Kanton Zürich zeigen aber: Es werden immer weniger Strafgefangene vorzeitig entlassen.
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