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Für Paare, die sich ein Kind von einer Leihmutter austragen lassen, bleibt die Anerkennung der Elternschaft umständlich.
AP Photo/Allison Joyce
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Leihmutterschaft: Bundesgericht bestätigt bisherige Praxis

Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Deshalb gehen Paare mit Kinderwunsch häufig ins Ausland, um sich dort von einer Leihmutter ein Kind austragen zu lassen. Doch die Schweizer Behörden akzeptieren deren Elternschaft meistens nicht. Das Bundesgericht bestätigt nun die bisherige Praxis.

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