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Das Bundesgericht hält nun erstmals fest: Prostitution gilt nicht mehr als sittenwidrig.
Keystone
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Meilenstein für die Rechte von Sexarbeitenden

Wird eine Prostituierte von ihrem Freier um ihren Lohn geprellt, kann sie das Geld nicht vor Gericht einfordern, weil ihre Arbeit als sittenwidrig gilt. Diese langjährige Praxis der Schweizer Gerichte wirft das Bundesgericht nun mit einem wegweisenden Urteil über den Haufen.

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