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Passagierlisten waren mangelhaft

Als die Schweiz noch kein Corona-Risikogebiet war, mussten sich Rückkehrer aus Ländern wie Spanien oder Koratien innerhalb von zwei Tagen bei ihren Kantonen melden. Wer dies nicht tat, wurde verzeigt. Aber nur wenige der Beschuldigten werden jetzt strafrechtlich verfolgt.

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