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Mark Herkenrath von Alliance Sud (links) und Jan Atteslander von Economiesuisse.
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Das CETA-Urteil: Mark Herkenrath und Jan Atteslander

Die deutsche Regierung darf dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada – zustimmen. Ein Stopp von CETA ist trotzdem noch möglich. Mark Herkenrath von Alliance Sud und Jan Atteslander von Economiesuisse sind Gäste von Susanne Brunner.

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Darf die deutsche Bundesregierung dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada zustimmen oder nicht? Diese Frage hatte das Bundesverfassungsgericht in Deutschland nach einer Klage von Kritikern des Abkommens zu entscheiden. Der Verfassungsbeschwerde angeschlossen hatten sich fast 200‘000 Menschen, so viele wie noch nie in der Geschichte des Gerichts. Sie wollten verhindern, dass die EU das Abkommen ohne Zustimmung der nationalen Parlamente Ende Oktober in Kraft setzen kann.

Heute Vormittag urteilte das Gericht, dass CETA nicht so schnell gestoppt werden kann. Weitere Verfassungsbeschwerden sind hängig, und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie gutgeheissen werden. Es gibt Misstrauen gegenüber Freihandelsabkommen: zum Beispiel gegenüber TTIP zwischen den EU und den USA und TISA, dem Abkommen, das Dienstleistungen liberalisieren will, auch in der Schweiz. Die Wirtschaft sieht in diesen Abkommen grosse Chancen, Nichtregierungsorganisationen wollen nicht mehr, sondern fairen Handel.

Mark Herkenrath ist Geschäftsleiter der entwicklungspolitischen Arbeitsgemeinschaft von sechs Hilfswerken, Alliance Sud, und Jan Atteslander ist Geschäftsleitungsmitglied der Economiesuisse.

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