Das Bundesveraltungsgericht hat klar entschieden: Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte für die Herausgabe von 300 Kundendaten der UBS an die USA weder eine Gesetzesgrundlage noch eine Notrechtskompetenz. Nun könnte ihr eine Strafe drohen, sagte Kunz.
Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht und Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern.