Der Strafvollzug hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Seit dem «Mord am Zollikerberg», als in den 90er Jahren ein verurteilter Mörder auf Hafturlaub eine junge Pfadiführerin umbrachte, wird das öffentliche Interesse an Sicherheit höher gewichtet als das Prinzip der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft. Doch auch die Resozialisierung ist ein klar definierter gesetzlicher Auftrag. Was zählt nun mehr: Der Schutz der Gesellschaft vor Straftätern oder deren Recht auf Wiedereingliederung? Und wie bringt man die beiden, sich auf den ersten Blick widersprechenden Grundsätze der Strafjustiz zusammen? Die Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie, eine Vereinigung von Strafrechtlern, Vollzugsbeamtinnen und Richtern, diskutiert die Frage ab heute drei Tage lang an einem Kongress in Interlaken. Zuvor machen wir im Tagesgespräch die Auslegeordnung: mit dem Tagungsleiter und promovierten Juristen Stefan Keller – der Oberrichter des Kantons Obwalden ist Gast von Marc Lehmann.
Stefan Keller: Resozialisierung in Zeiten des Null-Risikos
Öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, ist zur Hauptaufgabe des Strafvollzugs geworden. Die zunehmende Nullrisiko-Politik führt dazu, dass die Wiedereingliederung von Straftätern auf der Prioritätenliste zurückgestellt wird. Die Analyse des Obwaldner Oberrichters Stefan Keller im Tagesgespräch.
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