Blasphemie: Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich die Frage, ob Religionen und religiöse Überzeugungen vor dem Humor und vor dem Spott anderer Menschen geschützt werden sollen. Das Verbot der «Gotteslästerung» steht nach wie vor im Schweizer Strafgesetzbuch. Für die Freidenker-Vereinigung der Schweiz ist dies nicht mehr zeitgemäss. Sie wollen diesen Gesetzesartikel streichen. Die Befürworter des Artikels hingegen betonen seine Bedeutung für den religiösen Frieden in der Schweiz.
Vom Baselbiet in alle Welt – die Mennonitische Radiomission
Auf dem Bienenberg stiess Judith Wipfler auf eine Radiosendung, die über dreissig Jahre lang deutschsprachigen Christinnen und Christen hinter dem Eisernen Vorhang Mut machen und die biblische Botschaft bringen sollte.
Glocken der Heimat von der römisch-katholischen Kirche St. Ulrich aus Schongau LU.