Du hast es vielleicht mitbekommen: Es gibt eine neue Variante des Corona-Virus, die noch ansteckender ist als die bisherige. Informationen dazu gibt es in der aktuellen Folge der Kinder-News., Link öffnet in einem neuen Fenster Deshalb haben nun verschiedene Kantone die Corona-Massnahmen verschärft. Das könnte auch deinen Schulalltag betreffen.
Maskenpflicht in Primarschulen
Im Kanton Basel-Landschaft gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht. Im Kanton Zürich müssen ab Montag schon die 4.-Klässler eine Maske tragen. Im Kanton Schaffhausen sollen unter besonderen Umständen schon Kinder im Kindergarten eine Maske tragen. Dann nämlich, wenn es für die Lehrperson speziell gefährlich wäre, wenn sie sich mit dem Corona-Virus anstecken würde.
Bist du davon betroffen? Wie ist es für dich, in der Schule eine Maske zu tragen? Erzähl davon «im Treff».
Welche Regeln gelten sonst noch?
- Höchstens zu fünft: An privaten Treffen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Du als Kind wirst mitgezählt. Die fünf Personen sollen, wenn immer möglich, nicht aus mehr als zwei Haushalten kommen. In manchen Kantonen ist es sogar verboten, dass sich mehr als zwei Haushalte treffen. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.
- Viele Läden bleiben wieder geschlossen, so Einkaufsläden und Märkte. Ausgenommen sind Geschäfte und Märkte, die Lebensmittel und andere Dinge anbieten, die im Alltag dringend nötig sind. Du darfst auch weiterhin etwas bestellen und vor Ort abholen.
- Restaurants, Sportbetriebe und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen: Das betrifft zum Beispiel Museen, Kinos, botanische Gärten und Zoos. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Diese Massnahmen werden um fünf Wochen bis Ende Februar verlängert.
- Homeoffice-Pflicht: Alle Leute, die arbeiten, müssen dies, wenn möglich, von Zuhause aus tun.