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Ein blitzendes Radargerät an einer Strasse.
Legende: Geblitzt: Die meisten Autofahrer mussten diese Erfahrung schon machen. SRF
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Services Was man über Radarkontrollen wissen sollte

Was kann ich tun, wenn eine Busse nicht gerechtfertigt scheint? Darf ich per Lichthupe entgegenkommende Autofahrer warnen? Wann ist der Ausweis weg? Und was passiert, wenn die Polizei auf meinem Handy ein Radarwarn-App entdeckt? Die Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie hier.

Radarblitze gehören zu den grossen Schrecken der Autofahrer. Wird es teuer? Oder ist sogar der Ausweis weg? Aber es lauern noch weitere Stolpersteine, zum Beispiel wenn man andere Leute warnt. «Kassensturz» hat zusammen mit Guido Bielmann vom Bundesamt für Strassen ASTRA die interessantesten Fragen zum Thema Geschwindigkeitskontrollen zusammengefasst:

Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, eine Geschwindigkeitsbusse ist nicht gerechtfertigt?

  • Erster Schritt: Nehmen Sie mit der zuständigen Polizeistelle Kontakt auf und versuchen Sie, das Problem so zu lösen.
  • Zweiter Schritt: Wird keine Einigung erzielt, kann man allenfalls versuchen, Beweismittel (Foto, Messprotokoll) einzusehen. Hierzu bleiben nur zwei Möglichkeiten: die Busse nicht bezahlen oder eine Widerhandlung bestreiten. Allerdings gelangt die Sache in beiden Fällen an ein Strafgericht. Dort hat man dann volle Akteneinsicht.

Wieviele Radargeräte gibt es eigentlich in der Schweiz?

Der Polizei standen 2013 insgesamt 769 Radar-Kontrollgeräte zur Verfügung. Unterschieden wird zwischen folgenden Geräten:

  • Bemannte stationäre Messsysteme: zum Beispiel Radargeräte auf Dreifuss oder Laserpistolen
  • Mobile Messsysteme: Kontrollgeräte in fahrenden Wagen
  • Unbemannte stationäre Messsysteme: fest installierte Geräte, zum Beispiel am Strassenrand

Geschwindigkeits-Messsysteme 2013

Bemannte stationäre Messsysteme
198
Mobile Messsysteme
168
Unbemannte stationäre Messsysteme
403
- nur für Geschwindigkeitskontrollen: 215

- für Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung: 187

- Abschnittskontrollsysteme (Section control): 1

TOTAL769

Mein Navigationsgerät warnt mich vor Radarfallen. Ist das erlaubt?

Audio
Illegale Radarwarn-Apps: Das Handy kann beschlagnahmt werden
aus Espresso vom 04.02.2015. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 34 Sekunden.

Nein. Navigationsgeräte dürfen keine Warn-POIs vor schweizerischen Strassenverkehrskontrollen (mobile oder fest installierte Geschwindigkeitsmessgeräte, Rotlicht-Überwachungssysteme, allgemeine Polizeikontrollen etc.) enthalten. Wer vom Ausland in die Schweiz reist, muss diese deaktivieren.

Radarwarn-Apps für das Smartphone dürfen in der Schweiz nicht angeboten werden. Was aber, wenn diese Apps aus dem Ausland kommen? Darf ich sie dann nutzen?

Nein. Sämtliche technischen Geräte, die vor Radarfallen warnen, sind verboten, also auch Handys. Im Strassenverkehrsgesetz heisst es: «Strafbar macht sich, wer Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen, einführt, anpreist, weitergibt, verkauft, sonst wie abgibt oder überlässt, in Fahrzeuge einbaut, darin mitführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet und wer dazu Hilfe leistet.» (Art. 98a SVG).

Was passiert, wenn ich mit einer Warn-App erwischt werde?

Grundsätzlich kann die Polizei das Handy oder andere Warngeräte beschlagnahmen. Wenn der Untersuchungsrichter schnell handelt, kann das sogar an Ort und Stelle passieren. Die Polizei wird eine Anzeige schreiben. Es handelt sich also nicht nur um eine Busse, sondern um eine Verzeigung. Und das kann ein paar Hundert Franken kosten.

Mache ich mich strafbar, wenn ich andere Autofahrer vor Ort vor einem Blitzer warne?

Das Bundesgericht hat entschieden: Als Missbrauch der Lichthupe gilt, wenn man jemanden damit grüsst, damit seinen Ärger über Fehlverhalten anderer ausdrückt oder auch vor Radarfallen warnt. Ein solches Vergehen kann mit 40 Franken geahndet werden.

Ebenfalls strafbar sind eindeutige Zeichen. So hat das Bundesgericht zum Beispiel entschieden, dass sich strafbar macht, wer eine Kartontafel mit der Aufschrift «Radar» zeigt.

Darf ich via Facebook oder Twitter mitteilen, wenn ich gerade eine Radarfalle entdeckt habe?

Öffentliche Warnungen sind verboten. Nun stellt sich die Frage, ob Facebook-Posts öffentlich sind oder nicht. Betrifft es nur ein paar Freunde, ist eine solche Warnung erlaubt. Hat man allerdings viele Freunde, dann wird es heikel. Eine genaue Grenze gibt es nicht. Darüber wird ein Gericht entscheiden müssen. Allerdings: Trifft die Polizei auf Radarwarnungen auf Facebook oder Twitter, geht sie dieser Sache nach, und man muss mit einer Busse rechnen. In schweren Fällen kann eine Geldstrafe bis 180 Tagessätzen* verhängt werden. Ist der Fall nicht schwer, so kann die Busse bis zu 10'000 Franken betragen (vgl. Art. 106 StGB).

* (Ein Tagessatz beträgt höchstens 3000 Franken. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.)

Aber darf ich meine Frau bzw. meinen Mann anrufen, wenn ich einen Blitzer entdeckt habe?

Ja. Privat-Warnungen sind erlaubt. Aber immer daran denken: Das Telefon nicht während der Fahrt bedienen! Das ist wiederum strafbar.

Was kostet mich eigentlich eine Geschwindigkeitsübertretung?

Geschwindigkeitsbussen

Übertretung
Innerorts
Ausserorts/AutostrassenAutobahn
1-5 km/h
40 CHF
40 CHF
20 CHF
6-10 km/h
120 CHF
100 CHF
60 CHF
11-15 km/h
250 CHF
160 CHF
120 CHF
16-20 km/h
350 CHF
240 CHF
180 CHF
21-24 km/h
470 CHF330 CHF
260 CHF
25-29 km/h
12 Tagessätze
440 CHF
360 CHF
30-34 km/h
14 Tagessätze
10 Tagessätze
480 CHF
35-40 km/h
16 Tagessätze
12 Tagessätze
10 Tagessätze

Detaillierte Informationen finden Sie in dieser ACS-Broschüre, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen.

Wann ist das Billet weg?

Fahrausweis-Entzug

Innerorts
-15 km/h
16-20 km/h
21-24 km/h
25 km/h +
Ausserorts / Autostrasse
-20 km/h
21-25 km/h
26-29 km/h
30 km/h +
Autobahn-25 km/h
26-30 km/h
31-34 km/h
35 km/h +
Kategoriebesonders leichter Fall
leichter Fall
mittelschwerer Fall
schwerer Fall
Administrativmassnahme
keineVerwarnung (Entzug bei Rückfall)
Entzug (mind. 1 Monat)
Entzug (mind. 3 Monate)

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«Kassensturz» vom 03.02.2015: Wenn der Blechpolizist lügt

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