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Post verliert Einschrieben: Wohnungskündigung ungültig
Aus Espresso vom 03.06.2014. Bild: PD
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Geld Post verliert Einschreiben: Kunde haftet

Wer seine Wohnung kündigt, macht das in aller Regel mit einem Eingeschriebenen Brief an die Verwaltung. Nur: Wenn die Post versagt, sitzt ein Mieter schnell einmal auf mehreren Monatsmieten. Dies zeigt ein Fall, der «Espresso» vorliegt. Wer sich wehren will, hat schlechte Karten.

«Espresso»-Hörer Stefan Ruf rauft sich die Haare: Er hat Ende März vermeintlich fristgerecht per Ende Juni seine Wohnung gekündigt – per Einschreiben bei der Post für sechs Franken.

Knapp drei Wochen später ruft er bei der Verwaltung an und fragt, ob sie das Schreiben erhalten habe. Bei der ABERIMO AG heisst es darauf, möglicherweise sei das Schreiben über Ostern liegen geblieben, aber wenn er die Kündigung eingeschrieben geschickt habe, dann komme die sicherlich noch.

Wieder vergehen einige Tage, bis Stefan Ruf sich abermals bei seiner Verwaltung anruft und sich nach dem Verbleib der Kündigung erkundigt. Diesmal erhält er die Antwort, dass tatsächlich nichts eingegangen sei.

Brief verschwindet in der Sortierung

Nun wendet sich der Mieter mit einem flauen Gefühl im Magen an die Post. Anhand der Sendungsnummer auf seinem Beleg lässt sich nachschauen, wo sich der Brief befindet. Schnell wird klar: Seit Wochen gibt es kein «Lebenszeichen» mehr von dem Schreiben.

Zuletzt wurde es am Tag des Verschickens abends um kurz vor zehn Uhr im Briefzentrum Härkingen registriert. Die Post bietet dem Kunden an, einen Suchauftrag auszuführen.

Und wer haftet?

Die Suche bleibt erfolglos. Für Stefan Ruf bedeutet dieses «Malheur» der Post, dass er die Kündigung erneut schicken muss. Diese gilt neu aber erst per Ende August, er bezahlt nach dem Umzug während zwei Monaten auch noch den Mietzins seiner alten Wohnung.

Macht gut 4200 Franken ohne Nebenkosten: «Ich kann kaum glauben, dass ich für einen Fehler der Post geradestehen muss. Und dass sich auch die Verwaltung nicht kulant zeigt, enttäuscht mich. Schliesslich wusste sie spätestens seit Mitte April, dass ich die Kündigung geschrieben habe», sagt der Mieter gegenüber «Espresso».

Post und Verwaltung bedauern - und sonst gar nichts

Die Post bedauert das Missgeschick. Mediensprecher Bernhard Bürki: «Es ist für uns und unseren Kunden sehr ärgerlich. Wir möchten aber betonen, dass wir täglich 18 Millionen Briefe versenden. Dass es bei dieser Menge Fälle geben kann, in denen es nicht klappt, ist klar».

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post heisst es, man übernehme bei Verlust oder Beschädigung einer eingeschriebenen Sendung einen Schadenbetrag von maximal 500 Franken. Dies bezieht sich allerdings auf den Wert der Sendung.

«Folgekosten übernehmen wir nicht, das macht kein Unternehmen der Welt», erklärt der Post-Sprecher weiter. Auch die ABERIMO AG beharrt auf der fristgerechten Kündigung, welche sie in Form eines Briefes auf dem Tisch haben müsse.

Sie schreibt «Espresso»: «Wir erhielten die Bestätigung, dass ein «Einschreiben» aufgegeben, uns aber nie zugestellt worden war. Leider steht es uns als Liegenschaften-Verwaltung nicht zu, eine Kündigung als solches gelten zu lassen, ohne deren Erhalt.»

Als Kunde und Mieter schlechte Karten

Auch der Mieterverband des Kantons Zürich bestätigt die Befürchtungen von Stefan Ruf. Als Kunde und Mieter habe man praktisch keine Chancen, juristisch erfolgreich gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen.

Die Post rät Kunden, frühzeitig eingeschriebene Sendung im Internet anhand der Sendungsnummer zu verfolgen. «Und wer kein Internet hat, dem hilft der Kundendienst», heisst es von Post-Sprecher Bernhard Bürki. «Espresso» hat noch eine sicherere Idee: Bringen Sie wichtige Schreiben eigenhändig zum Empfänger und lassen Sie sich das Zustellen quittieren.

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