Auf den ersten Blick präsentierte sich das «Giardino Verde» wie der perfekte Ort für eine unvergessliche Hochzeitsfeier. Nahe bei Zürich, im Grünen, mit Platz für viele Gäste. Hier wollten Liliana Falcinella und Tammo Schlüter feiern. Das Hochzeitspaar nahm im Oktober 2010 Kontakt auf mit der «Giardino Verde Pfanzen & Events AG», erkundigte sich nach freien Terminen für 2011 und forderte Offerten an. Der 9. Juli wurde reserviert.
Verunsicherung statt Vorfreude
Schon bald tauchten aber Störungen auf: Ständig wechselten die Ansprechpersonen, wichtige Änderungswünsche gingen unter. Das Hochzeitspaar musste immer wieder nachhaken und war zunehmend verunsichert. Die Bedenken wurden noch grösser, als «Giardino Verde» ein halbes Jahr vor dem Fest zwei Vorauszahlungen à 11500 Franken einforderte. Liliana Falcinella Schlüter erklärt: «Als wir dann innerhalb von 15 Tagen 23000 Franken anzahlen sollten, war es definitiv zu viel.»
Das Hochzeitspaar mochte nicht mehr im «Giardino Verde» seinen schönsten Tag verbringen. Ein halbes Jahr vor dem Festtermin sagten die Brautleute ab. Statt einer Vorauszahlung hätte sich Giusep Fry, der Verantwortliche von «Giardino Verde», auch mit einer Bankgarantie zufrieden gegeben. Als das Paar nicht auf dieses Angebot einsteigen wollte, schaltete der Gastrobetrieb seinen Anwalt ein.
Ein Fest für Juristen
Der «Giardino Verde»-Anwalt fordert vom jungen Paar Schadenersatz in der Höhe von 6000 Franken.
Der Zürcher Gastronom Giusep Fry verteidigt das unzimperliche Vorgehen:
«Giardino Verde» werde nur dann auf die 6000 Franken Schadenersatz verzichten, wenn es den Saal anderen Gästen vermieten könne, führt Fry weiter aus. Sonst müsse das Ehepaar die 6000 Franken berappen, wie im Vertrag vorgesehen.
Ein solcher Vertrag sei aber nie unterschrieben worden, entgegnet Liliana Falcinella Schlüter: «Ich ging davon aus, dass ich nur eine Reservation unterschreibe und keinen Vertrag. Ich verpflichte mich zu nichts, erklärte man mir auf Anfrage am Telefon.»
Solche mündlichen Aussagen lassen sich im Streitfall nur schwer beweisen. Kein Wunder ist dem Ehepaar Schlüter die Lust auf eine Hochzeitsfeier vergangen. Das Fest ist auf unbestimmte Zeit verschoben.
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