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Gesellschaft & Religion Religionsfreiheit: Einer hält den Finger hin

Er kritisiert Pakistan und Algerien, aber auch Irland oder die Schweiz: Heiner Bielefeldt lässt als Uno-Sonderberichterstatter nicht locker, wenn es gilt, die Religionsfreiheit zu verteidigen. Im März tritt er mit seinen Beobachtungen vor den Uno-Menschenrechtsrat.

2006 hat die Uno den sogenannten Menschenrechtsrat in Genf geschaffen. Der Rat kann die Menschenrechtssituation der Uno-Mitgliedstaaten überwachen lassen. Zu den immer dringlicheren Aufgaben des prestigeträchtigen Menschenrechtsrates gehört die Überwachung der Religionsfreiheit.

Die Arbeit des Menschenrechtsrates ist nicht unumstritten. Er ist ein äusserst politisches Gremium. Schliesslich werden seine Mitglieder für jeweils drei Jahre gewählt durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen. Und so kommt es, dass auch Länder wie China, Russland, Saudi-Arabien oder Kuba – Länder, deren Menschenrechtspolitik höchst umstritten ist – mitentscheiden bei den jährlichen Genfer Sitzungen.

Religiöse Themen blockieren

Eine Bilanz nach den acht Jahren, in denen der Menschrechtsrat jetzt arbeitet, stellt fest: Je nach politischem System oder religiöser und kultureller Vorgabe werden die Menschenrechte anders interpretiert.

So halten zum Beispiel islamische Länder wie Pakistan daran fest, dass die Menschenrechte an die Scharia angepasst werden müssen. Dies würde jedoch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf den Kopf stellen. Überhaupt sind es zunehmend Fragen, die im weiteren Umfeld mit Religion zu tun haben, die die Arbeit des Menschenrechtsrates erheblich beschäftigen und auch blockieren.

Ein Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit

Ein Mann mit Brille hebt den Zeigfinger.
Legende: Pointierter Kritiker: Heiner Bielefeldt. imago/epd

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist das Recht auf Religionsfreiheit klar festgeschrieben. Die Wirklichkeit sieht freilich in vielen Staaten anders aus. Der deutsche Philosoph, Theologe und Historiker Heiner Bielefeldt besetzt innerhalb der Vereinten Nationen die hervorgehobene Rolle des Sonderberichterstatters für Religionsfreiheit.

In dieser Funktion kritisiert er immer wieder die Staatsreligionen. Das heisst, jene Staaten, die wie der Iran eine Religion zur Doktrin machen und so die Anhänger anderer Religionen diskriminieren. Am offensichtlichsten ist das in arabischen Staaten der Fall, in denen mit wenigen Ausnahmen die islamische Scharia Grundlage der Gesetzbarkeit ist.

Ein besonders drastischer Fall ist für Bielefeldt Pakistan. Hier gibt es ein drakonisches Blasphemiegesetz, mit dem faktisch alle Andersgläubigen mundtot gemacht werden – im wahrsten Sinne des Wortes: Für kaum definierbare Beleidigungstatbestände wird dort die Todesstrafe verhängt.

Wesentlich pointierter als erwünscht

Aber Bielefeldt benennt nicht nur Pakistan. Auch Ägypten oder Algerien haben Blaspehmiegesetze, die vom Gesichtspunkt der Religionsfreiheit aus höchst problematisch sind. Auch europäische Staaten wie Griechenland oder Irland haben Blasphemiegesetze. Bielefeldt fordert daher auch von diesen Staaten die klare Trennung von staatlichem und kirchlichem Recht.

In dieser Beziehung erhebt der Menschenrechtsprofessor den Zeigefinger auch gegenüber seinem eigenen Land: Auch in Deutschland geniessen die grossen christlichen Kirchen mehr Privilegien als andere Glaubensgemeinschaften. Ebenso kritisiert er das Kopftuchverbot oder das Minarett-Verbot in der Schweiz.

In seiner Funktion als Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit wird Bielefeldt Mitte März vor den Genfer Uno-Menschenrechtsrat treten und Kritik üben. Und er wird dies – aus seiner Erfahrung der letzten vier Jahre heraus – wesentlich pointierter tun als sich das so mancher Staat wünscht.

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