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Die Illustration zeigt das Bild von Schiele, im Vordergrund einen Gerichtshammer.
Legende: Raubkunst – ja oder nein? Oft muss man vor Gericht ziehen, um das abzuklären. Mit entsprechend hohen Kosten. SRF / Cecilia Bozzoli
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Der Fall Gurlitt Das dicke Geschäft mit dem Raubkunst-Verdacht

Es geht bei der Aufklärung von Raubkunst um Gerechtigkeit. Aber es geht auch ums Geld. Die Provenienzforschung ist ein einträgliches Geschäft für Anwälte und Investmentbanker geworden. Und oft kollidieren die Gesetze des Geldes mit dem Bemühen um Gerechtigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Raubkunstwerke, die unter dem Naziregime beschlagnahmt wurden, befinden sich noch immer in Museen oder in Privatbesitz. Eine Studie geht von 10’000 Werken aus.
  • Die Werke sollen ihren rechtmässigen Besitzern zurückgegeben werden. Ohne juristischen Beistand durch Anwälte sind solche Restitutionen kaum zu erreichen.
  • Das Honorar der Anwälte bemisst sich oft am Wert des Werkes, das zurückgegeben wird. Je nach Kunstwerk kann das ein hoher fünf- bis sechsstelliger Betrag sein.
  • Kritiker sprechen deshalb von einer «Restitutions-Industrie». Es gehe nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern ums Geld. Die Rückgabe von Raubkunst ist ein attraktives Geschäft geworden.

Lesedauer: 13 Minuten

Eine enge Häusergruppe, umspült von der düsterblauen Moldau: «Tote Stadt III» nannte Egon Schiele seine Vision der böhmischen Stadt Český Krumlov (Krumau), der Heimatstadt seiner Mutter. Die nächtlichen Häuser tragen die Farben des Todes. Das Ölbild hängt im Leopold Museum Wien. Wem es gehört, ist umstritten.

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Legende: ZVG

Oliver Meier, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen studierte Zeitgeschichte, Journalistik und neue deutsche Literatur in Freiburg. Er ist Co-Autor des Buches «Der Gurlitt-Komplex. Bern und die Raubkunst, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen». Meier war Leiter des Kulturressorts bei der «Berner Zeitung» und arbeitet heute als Redaktor bei Radio SRF 2 Kultur.

«Tote Stadt III» ist das bekannteste Bild aus der Sammlung von Fritz Grünbaum (1880–1941). Grünbaum war bis zum Auftrittsverbot für jüdische Künstler 1938 eine Grösse in der Wiener Theaterwelt. Er arbeitete als Schauspieler und Kabarettist, als Revue-Autor und Librettist. Berühmt wurde sein Schlager «Ich hab' das Fräulein Helen baden seh'n».

In Dachau ermordet

Am 24. Mai 1938 wurde Grünbaum mit weiteren Prominenten in das Konzentrationslager Dachau deportiert, später nach Buchenwald und wieder zurück nach Dachau. Dort starb er am 14. Januar 1941.

Es gibt Zeugenberichte über Torturen, denen der Häftling Grünbaum ausgesetzt war. Trotz allem bewahrte er seinen Stolz. Als ihm ein Aufseher ein Stück Seife verweigerte, soll er erwidert haben: «Wer für Seife kein Geld hat, soll sich kein KZ halten.»

Fritz Grünbaum war auch ein Mann der bildenden Kunst. Seine Kunstsammlung umfasste mehrere hundert Werke, darunter viele von Egon Schiele, dem österreichischen Expressionisten. Ein Grossteil waren Grafiken.

 Das Bild zeigt eine Häusergruppe, an drei Seiten von einem tiefblauen Ring, der die Moldau symbolisiert, umschlossen.
Legende: Schieles Vision der Stadt Krumau wurde 1956 in der Galerie Kornfeld verkauft. Heute hängt sie im Leopold Museum Wien. Getty Images

Die Werke der Sammlung Grünbaum sind heute verstreut in aller Welt, in Museen, bei Kunsthändlern und Privatbesitzern. Wem sie aber eigentlich gehören, darüber wird seit Jahren gestritten. Es ist eine Auseinandersetzung mit vielen Protagonisten: Anwälte mischen mit, prominente Kunsthändler, Provenienzforscher, Erbermittler und eine Bank.

Geht es doch nur ums Geld?

Es gehe um Gerechtigkeit, um Raubkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus, sagen die einen. Andere sagen: Es gehe nur ums Geld. Der Fall Grünbaum sei Ausdruck einer «Restitutions-Industrie», eines unmoralischen Geschäfts mit historisch belasteten Kunstwerken.

Grünbaum trägt eine Nickelbrille, Anzug mit Fliege.
Legende: Der jüdische Künstler Fritz Grünbaum war eine Grösse in der Wiener Theaterwelt. Er wurde 1941 in Dachau ermordet. Getty Images

Schätzungen gehen davon aus, dass Deutsche zwischen 1933 und 1945 in Europa über eine halbe Million Kunstwerke geraubt, beschlagnahmt oder den meist jüdischen Eigentümern auf andere Weise abgezwungen haben.

Juristisch sind diese Fälle längst verjährt. Doch Ende der Neunzigerjahre haben sich 44 Staaten in der sogenannten Washingtoner Erklärung dazu verpflichtet, Raubkunst in öffentlichem Besitz ausfindig zu machen und dafür faire und gerechte Lösungen zu suchen.

Das kann heissen, dass solche Werke an die Nachkommen früherer Eigentümerinnen und Eigentümer zurückgegeben werden. Es kann aber auch heissen, dass Nachkommen entschädigt werden.

Seit Ende der Neunzigerjahre haben die Unterzeichner-Staaten der Washingtoner Erklärung über 1000 Kunstwerke restituiert. Doch viele Raubkunstwerke dürften sich noch immer in öffentlichen Sammlungen oder in Privatbesitz befinden – eine Studie aus dem Jahr 2004 ging von 10’000 Werken aus.

Ein gutes Geschäft

Solche Werke ausfindig zu machen, kann für Investmentfirmen und Anwälte attraktiv sein. Einer der wenigen, die zu diesem Thema Auskunft geben wollen, ist Christian Fuhrmeister vom Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München, dem bedeutendsten kunsthistorischen Forschungsinstitut in Deutschland.

Fuhrmeister befasst sich seit Jahren mit Raubkunst, mit Provenienzforschung, den Mechanismen des Kunstmarkts. Und er tut, was Fachleute im Kunstbereich selten tun: Er nimmt kein Blatt vor den Mund.

«Ich halte ich es für absolut gerechtfertigt, von einem Restitutions-Business zu sprechen», sagt Fuhrmeister. «Es wäre unredlich auszublenden, dass es Marktinteressen gibt, die sich an Restitutionen knüpfen.»

Christian Fuhrmeister mit Krawatte und Anzug lächelt in die Kamera.
Legende: Dr. Christian Fuhrmeister vom Zentralinstitut für Kunstgeschichte befasst sich seit Jahren mit Raubkunst. Daniel Schvarcz

Das Geld für Raubkunst-Recherchen werde von Investmentfirmen vorfinanziert, so Fuhrmeister. Das sei ein gutes Geschäft für diese Firmen. «Weil sie die Investitionskredite in der Regel gut verzinst wieder zurückerhalten, falls sich ein Raubkunstwerk identifizieren lässt.»

Wie aber funktioniert das Business konkret? «Eine Person wird beauftragt, einen Fall zu recherchieren. Das kostet vielleicht 2’000, vielleicht 30’000 Euro», sagt Fuhrmeister. «Möglicherweise werden daraufhin Dokumente gefunden, die dazu führen, dass Museumswerke mit einem aktuellen Kunstmarktwert von mehreren Millionen restituiert werden müssen.»

Erben sind auf Anwälte angewiesen

Ohne juristischen Beistand sind solche Restitutionen kaum zu erreichen. Nachkommen von jüdischen Opfern sind also auf Anwälte angewiesen. Die aber sind teuer.

Kanzleien lassen sich nicht einfach ihren Aufwand vergüten, oft bemisst sich ihr Honorar am Wert des Werks, das restituiert wird. Sie lassen sich also prozentual am Erfolg beteiligen. Für die Nachkommen der Opfer heisst das in der Regel: Sie verkaufen restituierte Werke, um die Anwälte zu bezahlen.

Laut Christian Fuhrmeister bewegen sich die Anteile von Anwaltskanzleien «in der Grössenordnung von 40 Prozent.» Dies könne «im entfesselten Kunstmarkt ein relativ hoher fünf- bis sechsstelliger Betrag» bedeuten.

Auktionshäuser als Vermittler

Historisch belastete Kunstwerke können allerdings nicht nur in Museen auftauchen, sondern auch bei Auktionshäusern – eingeliefert von Privateigentümern, die womöglich gar keine Ahnung davon haben, dass sie ein verdächtiges Werk besitzen.

Ein Auktionator steht auf einem Podium, davor sitzen die Bieter.
Legende: Auktionshäuser haben oft eine eigene Provenienz-Abteilung, wie auch das renommierte Auktionshaus Christie's. Getty Images

Hier nun spielen die Auktionshäuser eine bedeutende Rolle. Sie werden zu Playern im Restitutions-Business. Grosse Auktionshäuser unterhalten eigene Abteilungen, die die Herkunft von eingelieferten Kunstwerken prüfen. Und sie treten als Vermittler auf, wenn sich ein eingeliefertes Werk als historisch belastet herausstellt.

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass es relativ häufig zu aussergerichtlichen Einigungen kommt, vermittelt durch Auktionshäuser. Denn letztlich profitieren alle Beteiligten davon.

Deal zwischen Händler und Erben

Ein anschauliches Beispiel für einen solchen aussergerichtlichen Deal bot der Fall Gurlitt. 2011 lieferte Cornelius Gurlitt beim Kölner Auktionshaus Lempertz eine Gouache ein: «Der Löwenbändiger» von Max Beckmann. Dort kam bei der Prüfung der Verdacht auf, dass es sich um Raubkunst handeln könnte.

Das Auktionshaus moderierte die Verhandlungen mit den Nachkommen des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim, der es vermutlich unter Druck hatte verkaufen müssen. Am Ende einigten sich die Flechtheim-Erben mit Gurlitt, den Erlös aus der Versteigerung zu teilen.

Im Dezember 2011 kam Beckmanns Werk «Der Löwenbändiger» unter den Hammer – und erzielte 864’000 Euro. Wie «Der Löwenbändiger» zur Familie Gurlitt kam, ist bis heute ungeklärt. Es gibt also Lücken in der Herkunftsgeschichte des Werks.

Die Zeichnung zeigt einen Löwen im Zirkus, der vor einem Löwenbändiger Männchen macht.
Legende: Beckmanns «Der Löwenbändiger» aus der Gurlitt-Sammlung wurde Ende 2011 beim Auktionshaus Lempertz versteigert. Katalog Lempertz

Die Lücken sind das Problem

Solche Provenienzlücken gibt es auch im Fall Fritz Grünbaum. Und sie spielen eine wichtige Rolle in der Auseinandersetzung um die Kunstsammlung des Wiener Kabarettisten.

Was passierte mit den Werken? Wurden sie wie viele andere Kunstsammlungen jüdischer Eigentümer geraubt? Die Frage steht bis heute im Raum.

Es gibt keine Beweise, nur Indizien dafür, was mit den Werken geschah. Und um diese wird gerungen. Auch vor Gericht.

Von Wien nach Bern

Fritz Grünbaum kam im Frühling 1938 ins Konzentrationslager Dachau. Seine Kunstwerke blieben zunächst im Besitz seiner Ehefrau, Elisabeth Grünbaum. Ab Herbst 1938 waren sie bei einer Speditionsfirma in Wien eingelagert.

Was danach mit ihnen geschah, ist nicht geklärt. Elisabeth Grünbaum wurde im Oktober 1942 deportiert und wohl unmittelbar danach ermordet. Es gibt also eine Provenienzlücke bei den Werken der Sammlung Grünbaum. Die Leerstelle umfasst 14 entscheidende Jahre. Denn erst 1952 tauchen einzelne Werke wieder auf. Und zwar in Bern, beim Kunsthändler Eberhard W. Kornfeld.

Im Mai 1952 meldet sich Grünbaums Schwägerin Mathilde Lukacs bei Kornfeld, damals 28 Jahre jung. Bis 1956 reist sie mehrmals nach Bern, bringt Pakete mit Werken mit. Einige holt Kornfeld auch in Brüssel ab.

Über hundert Werke aus dem Grünbaum-Nachlass gelangen so nach Bern. Zuletzt, 1956, das kleine Ölgemalde «Tote Stadt III», ein Schlüsselwerk des österreichischen Expressionisten Schiele.

Eine Gruppe von Männern versammelt sich zu einem Gruppenfoto, in ihrer Mitte ein deutlich jüngerer Mann.
Legende: Der junge Eberhard W. Kornfeld (Mitte) an seiner ersten Auktion, die er verantwortete (1951). Galerie Kornfeld

Erben werden vor Gericht aktiv

So gelangen die Werke aus der Sammlung Grünbaum auf den Kunstmarkt. Während Jahrzehnten ist das Schicksal Grünbaums und seiner Sammlung kein Thema. Doch dann, Ende der Neunzigerjahre, werden entfernte Verwandte Grünbaums aktiv.

Sie sprechen von Raubkunst, fordern Werke zurück, von Kunsthändlern, von Museen. Die Verwandten sind der Ansicht, dass die Werke der Familie Grünbaum gehören. Auch Kornfeld gerät in den Fokus. In Bern verlangt die New Yorker Staatsanwaltschaft die Herausgabe von Unterlagen.

Bis heute ist es zu mehreren Gerichtsverfahren um das Grünbaum-Erbe gekommen. Ein Verfahren läuft aktuell noch in New York. Es gab umfassende Bemühungen, die Geschichte der Sammlung aufzuklären. Museen setzten Provenienzforscher ein, staatliche Gremien erstellten Studien.

Provenienzforscherin Sonja Niederacher zum Fall Grünbaum

Provenienzforscherin Sonja Niederacher hat für das österreichische Bundesministerium für Kunst und Kultur den Fall Grünbaum umfangreich untersucht. In Österreich müssen Restitutionsforderungen von Gesetzes wegen untersucht werden.
Das Leopold Museum in Wien ist im Besitz vieler Werke Egon Schieles, um die es juristische Auseinandersetzungen gab. Wie unabhängig ist Ihre Provenienzforschung in Sachen Grünbaum?
Ich habe eine gute Position, weil ich weder für das Museum arbeite noch für diejenigen, die Ansprüche stellen. Ich bin unabhängig und vom Bund beauftragt, diese Forschung durchzuführen.
Was ist das Resultat Ihrer Forschung?
Zum einen konnte der Aufenthalt von Fritz Grünbaums Schwägerin gut dokumentiert werden. Und es ist uns bekannt, wie ihre Geschäftsbeziehung mit der Galerie Kornfeld war.
Gibt es Lücken im Fall Grünbaum?
Ja, die gibt es. Die Dokumentation der Bilder endet 1938 und wir wissen, dass sie 1956 wieder verkauft wurden.
Kann eine Entziehung durch die Nationalsozialisten ausgeschlossen werden?
Nein. Aber es gibt keinen Hinweis auf eine Entziehung. Dass 1956 die Schwägerin von Fritz Grünbaum die Sammlung hatte, deutet darauf hin, dass sie im Privatbesitz blieb.

Raubkunst – ja oder nein?

Kaum ein Fall dürfte so akribisch untersucht worden sein wie dieser. Dass die Sammlung Grünbaum geraubt, konfisziert oder unter Druck verkauft wurde, dafür sind keine Anhaltspunkte gefunden worden. Aber auch keine Beweise dafür, dass sie nie in falsche Hände kam. Die Lücken in der Herkunftsgeschichte bleiben.

Entfernte Verwandte von Fritz Grünbaum in den USA glauben zu wissen, was passiert ist: Aus dem Umstand, dass nach Grünbaums Deportation ein Verwalter für dessen Vermögen eingesetzt wurde, leiten sie eine «verfolgungsbedingte Entziehung» der Sammlung ab.

Den letzten Aufenthaltsort der Sammlung, die Speditionsfirma in Wien, betrachten sie als Teil des «industrialisierten Raubes an der jüdischen Wiener Bevölkerung durch das NS-Regime».

Dieser Darstellung entgegen steht eine simple, aber entscheidende Tatsache: Die Werke aus der Sammlung Grünbaum waren nach dem Krieg in der Familie gewesen, bei Grünbaums Schwägerin, die sie auf den Kunstmarkt brachte.

Jutta von Falkenhausen mit Brille lächelt in die Kamera.
Legende: Die Anwältin Jutta Freifrau von Falkenhausen vertritt unter anderem den Galeristen Eberhard Kornfeld. FidAR/Inga Haar

Ein «unglücklicher Fall»

Jutta Freifrau von Falkenhausen spricht von einem «unglücklichen Fall». Die Berliner Anwältin vertritt Eberhard W. Kornfeld und weitere Kunsthändler in dieser Auseinandersetzung. Das schreckliche Verfolgungsschicksal der Familie Grünbaum sei überhaupt nicht zu bestreiten, sagt Jutta Freifrau von Falkenhausen.

Wie so oft aber werde auch hier der Fehler gemacht, «aus einem Verfolgungsschicksal gleich auch eine geraubte Kunst zu folgern». Natürlich sei es oft so gewesen, dass die Verfolgten auch ihre Kunstsammlung verloren hätten. Dies sei jedoch nicht zwingend.

Im Fall Grünbaum sei ein Grossteil der Sammlung nach dem Krieg wieder bei der Familie gewesen. «Alles was man über die Nazis weiss: Zurückgegeben haben sie eine geraubte Sammlung nie», sagt die Anwältin.

Erfolgshonorare als Bezahlung

Auf der Gegenseite gibt es mehrere Protagonisten. Da sind zunächst die entfernten Grünbaum-Verwandten in den USA, über die wenig bekannt ist. Sie werden juristisch vertreten von Raymond J. Dowd, einem Anwalt in New York. Dowd will sich gegenüber SRF nicht zum Fall Grünbaum äussern.

Dasselbe gilt für Herbert Gruber, der zusammen mit Anwalt Dowd seit Jahren an vorderster Front für die Grünbaum-Erben arbeitet. Gruber betreibt mitten in Wien ein «Büro für Genealogie». Er ist ein sogenannter Erbermittler. Solche Erbermittler sind spezialisiert darauf, Nachkommen von Verstorbenen ausfindig zu machen.

Sie kommen zum Zug, wenn ein Testament fehlt und auch keine nahen Verwandten auszumachen sind. Über die Tätigkeit des Büros heisst es auf der Website von Herbert Gruber:

«Wir suchen und finden Erbinnen und Erben von Hinterlassenschaften, die an den Staat zu fallen drohen. Unser weltweites Netzwerk und mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung haben schon über 2’700 Personen dabei unterstützt, ihre Ansprüche durchzusetzen.»

Über das Geschäftsmodell heisst es: «Für unsere Kundinnen und Kunden besteht kein finanzielles Risiko. Wir übernehmen alle Kosten für die Ausforschung, Beweisführung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir arbeiten rein auf Basis von Erfolgshonoraren, die sich an der Höhe der durchgesetzten Ansprüche orientieren.»

Eberhard Kornfeld sitzt in einem Museum vor drei Cezanne-Bildern.
Legende: Verwickelt in einen langen, komplizierten Rechtsstreit: der 94-jährige Galerist und Kunsthändler Eberhard Kornfeld. Keystone

Gutes Geschäft für Erbermittler

Wie Herbert Gruber im Fall Grünbaum vorgeht, zeigt ein Brief von ihm, adressiert an die Anwältin Jutta Freifrau von Falkenhausen, die Eberhard W. Kornfeld und weitere Kunsthändler vertritt.

Im Brief heisst es: «Ich möchte (…) Ihre Mandanten einladen zu gerechten und einvernehmlichen Lösungen beizutragen und in Zusammenarbeit Werke aus der geraubten Sammlung von Fritz Grünbaum gemeinsam zu veräussern. (…) Den Kunstmarkt zu bestücken, ohne die Kooperation der Erben von Fritz Grünbaum zu suchen, führt zu schlechten Ergebnissen.»

Herbert Gruber will also erreichen, dass die Grünbaum-Erben am Verkaufserlös von Werken aus der Sammlung Grünbaum beteiligt werden. «In einem Fall, bei dem so klar ist, dass es sich nicht um Raubkunst handelt, ist ein solches Vorgehen zumindest unethisch», meint die gegnerische Anwältin Jutta Freifrau von Falkenhausen.

Interview mit dem Zürcher Juristen Andrea Raschèr

Der Zürcher Jurist Andrea Raschèr hat vor Gericht bereits erfolgreich zur Rückgabe von Raubkunst beigetragen. Im Gegensatz zu amerikanischen Anwälten arbeitet er nicht auf Erfolgsbasis.
Anwälte, die für die Restitution von Kunstwerken nur bezahlt werden, wenn sie erfolgreich sind – ist das der richtige Weg?
Wenn es um Kunst geht, sind die Prozesse für die meisten Menschen unbezahlbar. Gerade Holocaust-Opferfamilien haben selten genug Geld, um überhaupt an ein Gericht zu gelangen. So gesehen ist das eine Möglichkeit, Gerechtigkeit zu schaffen. Der Zugang zum Recht ist ein Menschenrecht.
Wie schwierig ist es heute, Restitutionsforderungen durchzusetzen?
Es ist schwierig und ein Missstand. Das nationalsozialistische Unrechtsregime hat diesen Familien unermesslichen Schaden zugefügt. Ausgerechnet diesen Familien wird vorgeworfen, dass sie ein Mindestmass an Gerechtigkeit wollen. Das ist doch paradox.

Datenbank für Raubkunst

Druck setzen Herbert Gruber und der Anwalt Raymond J. Dowd im Fall Grünbaum nicht nur auf dem Gerichtsweg auf. Sie nutzen auch die Datenbank Lostart.de, betrieben vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste. Lostart.de ist im deutschsprachigem Raum die wichtigste Internetplattform im Bereich Raubkunst.

Finanziert wird sie vom deutschen Staat. Hier können etwa Museen Werke aus ihren Beständen registrieren, die sie für raubkunstverdächtig halten. Hier können aber auch Nachkommen oder deren Anwälte Werke registrieren lassen, die vermisst werden – und möglicherweise geraubt wurden.

Raubkunst hat keinen Marktwert

Auch zahlreiche Werke aus der Sammlung Grünbaum sind in der Lostart-Datenbank registriert worden, von den Vertretern der Grünbaum-Erben. Das mag wie ein simpler bürokratischer Akt erscheinen. Ist es aber nicht. Denn durch einen Eintrag bei Lostart.de steht ein Werk sozusagen offiziell unter Raubkunst-Verdacht und hat keinen Marktwert mehr. Kritiker sprechen von einem «digitalen Pranger».

Seite an Seite mit Herbert Gruber agiert im Fall Grünbaum die deutsche Hoerner Bank mit Sitz in Heilbronn. Auch sie hat sich auf die Ermittlung von Erben und die Durchsetzung ihrer Interessen spezialisiert.

Auf Anfrage von SRF teilt die Bank mit, dass sie zum «laufenden Fall Grünbaum» grundsätzlich keinerlei Auskünfte erteilen dürfe. Sie weist aber allgemein darauf hin, dass sie bei ihrer aufwändigen Tätigkeit stets das volle Kostenrisiko trage. Das heisst, eine Vergütung erhält die Bank nur, wenn sie Erbberechtigte nicht nur findet, sondern auch dafür sorgt, dass diese Erben am Ende vom Nachlass profitieren.

Ein Systemfehler

Genau darin sieht Anwältin Jutta Freifrau von Falkenhausen einen Systemfehler. Sie plädiert für «sachliche und transparente» Verfahren, in dem Organisationen wie die Lostart-Datenbank oder Museen, die ihre Bestände recherchieren, von sich aus auf Erbermittler zugehen und diesen «eine ganz normale Gebühr» bezahlten.

Einen Systemfehler sieht die Anwältin auch mit Blick auf die USA, wo derzeit ein Gerichtsfall zu Werken aus der Sammlung Grünbaum hängig ist.

Leider gebe es in den USA keine staatliche Kommission, die Raubkunstfälle aussergerichtlich kläre. «Das heisst, man ist dort gezwungen, zu prozessieren. Und das ist aufgrund des amerikanischen Rechtssystems extrem teuer. Viele Erben können sich das nur leisten, wenn Anwälte oder Finanzgeber das Risiko übernehmen.»

Mehr staatlich finanzierte Forschung?

Auch Christian Fuhrmeister vom Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München kritisiert, dass der Staat Raubkunstverdachtsfälle den Kräften des freien Marktes überlässt, also Anwälten, Erbermittlern und Auktionshäusern.

Mehr staatlich finanzierte Forschung lautet das Rezept von Christian Fuhrmeister gegen das «Raubkunst-Business» – ein nicht ganz uneigennütziger Ansatz. Und ein idealistischer dazu. Denn Fuhrmeister sagt, die staatlichen Ausgaben im Bereich Provenienzforschung müssten eigentlich verhundertfacht werden.

Provenienzforschung soll kein Business sein

Dabei hat er ein wichtiges Argument: Provenienzforschung im Bereich Raubkunst verdiene ihren Namen nur, wenn sie ergebnisoffen erfolge. Nicht so wie bei den privaten Akteuren des «Restitutions-Business», die aus kommerziellen Interessen heraus gezielt einen Raubkunstverdacht zu erhärten versuchten.

Welche Folgen es hat, dass der deutsche Staat nicht mehr Geld in die Provenienzforschung investiert, zeigt sich bei der Datenbank Lostart.de, wo vermisste oder verdächtige Werke registriert werden können. Um selber zu recherchieren fehlt Lostart.de das Geld.

Das Problem spiegelt sich im Fall Grünbaum. Seit über zwei Jahren setzt sich die Anwältin Jutta Freifrau von Falkenhausen dafür ein, dass Einträge zu Fritz Grünbaum aus der Datenbank Lostart.de gelöscht werden.

Tatsächlich wurden 60 Werke von Egon Schiele – die wertvollsten der Sammlung – inzwischen aus der Datenbank entfernt. Doch noch immer sind über 160 Werke eingetragen – und für den Kunstmarkt faktisch gesperrt. Zum Ärger von Kunstsammlern und -händlern.

Der «ewige» Fall

Der Disput um die Sammlung Grünbaum geht also weiter. Einerseits in der Auseinandersetzung um fragwürdige Werk-Einträge in der Datenbank Lostart.de. Andererseits vor Gericht in New York, wo ein Verfahren um Werke aus der Grünbaum-Sammlung läuft.

Der Fall Grünbaum ist ein Extremfall. Bald zwanzig Jahre dauert die Auseinandersetzung um die Werke aus seiner Sammlung. Der «ewige» Fall Grünbaum ist auch ein Symbol: Für die Schwierigkeiten im Umgang mit historisch belasteten Kunstwerken aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Er zeigt, welche Folgen es haben kann, wenn der Staat bei der Aufarbeitung von Raubkunstfällen die Gesetze des freien Marktes spielen lässt.

Die Gesetze des Geldes kollidieren mit dem Bemühen um Gerechtigkeit. Das schadet vor allem jenen, die legitime Ansprüche haben: Nachkommen von jüdischen Opfern, denen Hab und Gut genommen wurde. Und das Leben.

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