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Wahlbetrug als Kunstaktion Peng! Der Schuss ging nach hinten los

Ein vermeintliches Start-up sorgte in Deutschland für Aufsehen: «VoteBuddy» bot sich an als Wahlstimmen-Vermittlungsagentur. Der Aufschrei war gross – nicht nur weil das illegal ist.

Worum geht's?

Die Situation in der Schweiz

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Die Mitbestimmung ausländischer Bürgerinnen ist auch in der Schweiz umstritten. Bis auf einige wenige Kantone wie Jura oder Neuenburg gibt es auch keine Möglichkeiten, dass Ausländer auf kommunaler oder kantonaler Ebene mitbestimmen können.

Wollen Migranten in Deutschland wählen, dann ist das auf kommunaler Ebene erlaubt – wenn sie EU-Bürger sind. Türken beispielsweise, die seit 20 Jahren in Deutschland leben, dürfen nicht wählen.

Um das zu ändern, hat das Künstlerkollektiv Peng! das Webportal «VoteBuddy» gegründet. Hier können Menschen, die nicht wählen wollen, ihre Stimme an Menschen, die nicht wählen dürfen, weitergeben – angeblich.

Denn: Dieses Portal war nicht nur illegal, es war auch «fake». Peng wollte mit dem Portal eine Debatte über Wahlberechtigung anregen.

Warum ist's interessant?

Als das Portal letzte Woche online ging, war der Aufschrei gross – vor allem in rechten Kreisen. Der Blog «Philosophia perennis» und viele Kommentare auf Facebook und Twitter verurteilten «VoteBuddy» scharf.

Peng-Pressesprecher Sebastian Fürst beschreibt die Kommentarflut bei der «tageszeitung»: «Unsere Facebook-Seite ist sofort voll gewesen von Hass und Mordfantasien.»

Screenshot

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Wir sprechen über aktuelle Geschichten und Debatten im Internet. Von Montag bis Donnerstag um 17.40 Uhr in der Rubrik «Screenshot» bei Radio SRF 2 Kultur.

Die grossen Medienhäuser haben «VoteBuddy» kaum thematisiert, da es sich wohl zu offensichtlich um ein Fake handelte: «Wir hatten gehofft, wir könnten dort für echt gehalten werden. Aber kein seriöses Medium ist darauf hereingefallen. Die Qualität des Journalismus in Deutschland ist erfreulich hoch», erklärt Sebastian Fürst der «Berliner Morgenpost».

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