Bis am Freitag konnten die Parteien zu den Vorschlägen der Regierung Stellung nehmen. Die Vorschläge sind teil der Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz.
Weniger Abzüge erlaubt
Wer sein Haus saniert oder Geld in die 3. Säule einzahlt, konnte dies bisher vom massgebenden Einkommen abziehen. Was bei den Steuern gilt, soll künftig bei den Prämienverbilligungen nicht mehr möglich sein, findet die Regierung.
Eine Idee, die von den meisten Parteien gut aufgenommen wird. Wer über genügend Geld verfügt, aber mit solchen Abzügen «die Steuern optimiert», soll künftig keine Prämienverbilligung mehr erhalten, schreiben die Grünen in ihrer Stellungnahme.
Die BDP ist erfreut, «dass inskünftig nur noch Personen, welche wirklich darauf angewiesen sind, von einer Krankenkassenprämienverbilligung profitieren». Auch für die FDP, die CVP, die SP und die GLP geht dieser Vorschlag in die richtige Richtung.
Säumige Prämienzahler in die Pflicht nehmen
Seit Sommer 2014 wird im Kanton Aargau eine Schwarze Liste geführt mit Personen, die ihre Krankenkassenprämien überhaupt nicht zahlen. Diese will die Aargauer Regierung künftig stärker in die Pflicht nehmen. Säumige Prämienzahler sollen in ihrer Wohngemeinde zu einem Gespräch vorgeladen werden. Je nach Fall könnte die Gemeinde z.B. eine Schuldenberatung anordnen.
Auch diese Idee kommt bei den meisten Parteien gut an. Die GLP beispielsweise schreibt, dass die Schwarze Liste bloss eine «Prangerliste» sei: «Nur mittels einer Fallbegleitung kann unterschieden werden zwischen Zahlungsverweigerern und Personen, die aus welchen Lebensumständen auch immer, nicht zahlen können.»
SVP will Gesetzesrevision bekämpfen
Die Gesetzesrevision sei «im Grundsatz abzulehnen», findet hingegen die SVP. Sie lehnt insbesondere «den Aufbau einer staatlich verordneten Schuldenberatungsstelle» ab.