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Pius Lischer im Grossratsgebäude in Aarau anlässlicher der Aargauer Wahlen 2011.
Legende: IV-Bezüger, Kiffer und Kandidat: Pius Lischer will in Oberrüti in den Gemeinderat und sorgt damit für Kopfzerbrechen. Keystone

Aargau Solothurn Eine Kandidatur non grata für den Gemeinderat Oberrüti

Die Aargauer Gemeinde Oberrüti ist in einer schwierigen Situation: Am 3. März sollte ein Gemeinderatssitz neu besetzt werden. Doch der einzige offizielle Kandidat ist der bekennende Kiffer Pius Lischer. Eine Kandidatur, mit der niemand so wirklich glücklich ist.

Pius Lischer ist sogar über das Dorf Oberrüti hinaus bekannt. Der IV-Bezüger und bekennende Kiffer bewirbt sich immer wieder für politische Ämter. Sei es als Ständerat, Bundesrat oder Regierungsrat: Pius Lischer versucht seit Jahren erfolglos in der Politik Fuss zu fassen.

Als Gemeinderat im Gefängnis?

Nun ist in seiner Wohngemeinde ein Sitz im Gemeinderat frei – und Pius Lischer hat sich prompt gemeldet. Die Website der Gemeinde bestätigt einen Bericht der «az Aargauer Zeitung»: Als einziger offizieller Kandidat tritt Pius Lischer an. Brisant: Lischer muss sich in diesem Jahr noch für ein Drogendelikt vor Gericht verantworten und eine kurze Haftstrafe im Bezirksgefängnis Zofingen absitzen.

Rechtlich sei die Kandidatur von Pius Lischer aber kein Problem. Das erklärt Martin Süess, Leiter Rechtsdienst bei der kantonalen Gemeindeabteilung. «Nur wenn jemand unmündig ist, darf er nicht in ein politisches Amt gewählt werden», erklärt Süss auf Anfrage von Radio SRF. Kandidat Lischer ist zwar kriminell, aber mündig.

Lischer kann nur im ersten Wahlgang «verhindert» werden

Website der Gemeinde Oberrüti mit der Meldung zu den Gemeinderatswahlen.
Legende: Die Website der Gemeinde Oberrüti: Die Formulierungen legen nahe, dass Pius Lischer unerwünscht ist. srf

Den Behörden von Oberrüti ist Kandidat Lischer aber offensichtlich ein Dorn im Auge. Für eine Stellungnahme war am Donnerstag zwar niemand erreichbar. Auf der Website der Gemeinde findet sich aber ein deutlicher Hinweis darauf, dass man Pius Lischer als Gemeinderat gerne verhindern möchte.

Direkt unter dem offiziellen Wahlvorschlag betont der Verfasser der Meldung, dass im ersten Wahlgang natürlich alle Stimmberechtigten der Gemeinde gewählt werden können. «Die Wahl ist insofern 'offen'», heisst es auf der Website wörtlich.

Auch Martin Süess bestätigt diesen Sachverhalt: Im ersten Wahlgang können nicht nur offiziell angemeldete Kandidaten gewählt werden. «Man kann auch kurzfristig noch jemanden portieren.» Es gewinnt, wer am meisten Stimmen holt. Aber: Der Gewählte muss diese Wahl auch akzeptieren. Im Aargau gibt es nämlich keinen Amtszwang.

Gut möglich, dass es in Oberrüti einen zweiten Wahlgang braucht: Dann nämlich, wenn niemand das absolute Mehr erreicht oder wenn niemand die Wahl akzeptiert. Und im zweiten Wahlgang ist die rechtliche Ausgangslage völlig anders: Wenn sich dann immer noch nur ein Kandidat offiziell meldet, dann gilt dieser nämlich als in stiller Wahl gewählt.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn Oberrüti den Gemeinderat Pius Lischer verhindern will, dann muss er im ersten Wahlgang verhindert werden.

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