Anfang Juni hat das Stimmvolk von Oberhof einem Vertrag mit den Betreibern des geplanten Windparks zugestimmt. Ob die Abstimmung gilt ist jedoch nach wie vor offen. Die Gegner des Windparks haben eine Beschwerde eingereicht. Sie kritisieren, dass der Gemeinderat von Oberhof die Bevölkerung unausgewogen und unzureichend informiert habe.
Die Gemeindeabteilung des Kantons Aargau hat die Beschwerde nun abgewiesen. Die Windpark-Gegner akzeptieren diesen Entscheid nicht. Sie ziehen ihn ans Aargauer Verwaltungsgericht weiter, teilt die Gemeinde Oberhof mit.
Die Windpark-Gegner schreiben in einer Mitteilung, dass die Begründung der Gemeindeabteilung «hanebüchen» sei. Die Gegner sind nach wie vor der Meinung, dass ihre Meinung zu wenig berücksichtigt wurde.
Der Windpark soll an der Kantonsgrenze zwischen dem aargauischen Oberhof und dem solothurnischen Kienberg entstehen. Auf beiden Seiten der Kantonsgrenze sind dabei Windräder geplant.