Der Raser besass seinen Führerausweis erst seit Ende Oktober, wie die Aargauer Kantonspolizei mitteilte. Er musste ihn auf der Stelle abgeben. Das Radargerät der Stadtpolizei Baden hatte den 18-Jährigen auf der Neuenhoferstrasse mit Tempo 135 geblitzt.
Auf dieser Streckte gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz entspricht dies einer strafbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von 69 km/h. Damit gilt er gemäss Strassenverkehrsgesetz als Raser. Dem Lenker droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Der Stadtpolizist, der das Gerät bediente, verbreitete das aussergewöhnliche Messresultat über Funk. Eine Polizeipatrouille konnte das mit fünf Personen besetzte Auto wenig später im Stadtzentrum stoppen.