Seit Jahren steigen im Kanton Zürich die Sozialkosten. Besonders stark zugenommen haben die Ausgaben bei den Ergänzungsleistungen: Viele Menschen benötigen finanzielle Unterstützung, weil ihre AHV- oder IV-Rente nicht ausreicht. Am 27. September entscheidet die Zürcher Stimmbevölkerung, ob sich der Kanton stärker an diesen Ausgaben beteiligt – und so die Gemeinden entlastet.
Die Argumente der Befürworter
- Die Ergänzungsleistungen würden von Bund und Kanton vorgegeben - die Gemeinden könnten diese Kosten nicht steuern.
- Dank der Gesetzesänderung seien die Unterschiede zwischen stark belasteten und schwach belasteten Gemeinden weniger gross.
- In anderen Kantonen wie St. Gallen, Aargau oder Thurgau übernehme der Kanton bereits sämtliche Ergänzungsleistungen.
Die Argumente der Gegner
- Die Kostenverschiebung entlaste auch jene Gemeinden finanziell, die es gar nicht nötig hätten.
- Die Kantonsfinanzen würden in Schieflage geraten, was zu Sparprogrammen führen könne.
- Ab nächstem Jahr übernehme der Kanton bereits 50 Prozent der Ergänzungsleistungen, was vernünftig sei.
Parolen zum «Zusatzleistungsgesetz»
JA | SP / GLP / Grüne / CVP / EVP / AL |
NEIN | SVP / EDU |
STIMMFREIGABE | FDP |
Das Kantonsparlament hat sich mit 116 zu 53 Stimmen für die Gesetzesänderung ausgesprochen. Der Regierungsrat empfiehlt, die Vorlage abzulehnen wegen der Kosten, die dadurch für den Kanton entstünden.
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