Der St. Galler Kantonsrat erteilte der Regierung vor vier Jahren den Auftrag, zu klären, wie die Erwerbstätigkeit von Frauen im Kanton erhöht werden kann, um den Fachkräftemangel zu entschärfen. Daraufhin wurde eine Situationsanalyse der familien- und schulergänzenden Betreuung im Kanton erstellt.
Diese zeigt, dass der Kanton St. Gallen im nationalen Vergleich einen unterdurchschnittlichen Versorgungsgrad bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung aufweist und dass Familien, welche das Betreuungsangebot nutzen, einen relativ hohen Anteil der Kosten selber tragen müssen.
Familien und Gemeinden entlasten
Mit einem neuen Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung will der Kanton St. Gallen die Gemeinden unterstützen, und damit auch Familien, welche ein Betreuungsangebot nutzen. Das Ziel ist die Förderung eines guten und bezahlbaren Angebots der Kinderbetreuung.
Nach Annahme des Gesetzes sollen dafür jährlich mindestens fünf Millionen Franken zur Verfügung stehen, welche etwa den zusätzlichen Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Familienzulagen per Anfang 2020 entsprechen.
Mit dem Geld sollen die Gemeinden Kindertagesstätten, organisierte Tagesfamilien oder die schulische Tagesbetreuung unterstützen oder den Angebotsausbau weiter fördern. Alternativ können die Gemeinden Familien, die bereits ein solches Betreuungsangebot nutzen, auch direkt mit einer Kostenbeteiligung unterstützen.
Gesetz für kantonale Corona-Massnahmen
Weiter entscheidet die St. Galler Stimmbevölkerung über ein Gesetz, welches im Frühjahr 2020 die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus regelte. Die St. Galler Regierung hatte im April das Programm des Bundes für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen mit einem eigenen Hilfspaket im Umfang von 50 Millionen Franken ergänzt.
Das Gesetz wurde nach der Zustimmung des Kantonsparlaments sofort in Kraft gesetzt. Unternehmen konnten bis Ende August ihre Kreditgesuche einreichen. Dabei wurden lediglich rund drei Millionen Franken beansprucht.
Da das Gesetz jedoch ein Gesamtbürgschaftsvolumen von maximal 50 Millionen Franken vorsah, untersteht es dem obligatorischen Finanzreferendum. Bei der Abstimmung handelt es sich deshalb um eine nachträgliche Genehmigung einer dringlich beschlossenen und zeitlich begrenzten Unterstützung und insofern nur noch um eine Formalität. Selbst bei einer Ablehnung durch das Stimmvolk würden die laufenden Kreditvereinbarungen und Solidarbürgschaften weiterlaufen.
Wie das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung gilt das Gesetz für die kantonalen Corona-Massnahmen als unumstritten. Beide Vorlagen erhielten im Kantonsrat eine deutliche Zustimmung.
Erneuerungswahlen Kreisgerichte
Nebst den beiden Abstimmungen wählen die St. Gallerinnen und St. Galler die nebenamtlichen Richterinnen und Richter der Kreisgerichte. Deren Amtsdauer endet im Mai 2021. Gewählt wird für die Amtsdauer bis 2027.
Nebst der Präsidentin oder dem Präsidenten gehören jedem Kreisgericht sowohl haupt- und teilamtliche Richterinnen und Richter wie auch nebenamtliche Richterinnen und Richter an. Von Kreisgericht zu Kreisgericht ist die Anzahl der Richterinnen und Richtern unterschiedlich.