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Kanton Uri Urner Regierung will mit Notrecht regieren können

Die Urner Regierung soll in Krisenzeiten schneller entscheiden können. Dazu ist aber eine Verfassungsänderung nötig.

Darum geht es bei der Abstimmung

Uri ist einer der letzten Kantone, der kein Notrecht kennt. Neue Weisungen und Reglemente müssen immer im wöchentlich erscheinenden Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie rechtsgültig werden. Nach Ansicht der Kantonsregierung hat sich während der Corona-Pandemie aber gezeigt, dass dies in Krisensituationen nicht ausreicht: Die Regierung müsse in der Lage sein, Entscheide schnell zu fällen und umzusetzen.

Deshalb die Idee der Notrechtsklausel: Der Urner Regierungsrat soll so die Möglichkeit erhalten, zeitlich befristete Noterlasse zu beschliessen. Die Idee ist es, dass diese Noterlasse jeweils so schnell wie möglich vors Kantonsparlament kommen, das darüber entscheidet, ob sie gültig bleiben – und wenn ja, wie lange.

Damit diese Noterlasse möglich sind, braucht es zuerst aber eine Änderung der Kantonsverfassung. Darum kommt die Vorlage vors Volk. Im Landrat – dem Urner Kantonsparlament – war die Vorlage weitgehend unumstritten: Er stimmte der Verfassungsänderung mit 54 zu 3 Stimmen deutlich zu.

Das sagen die Befürworter

Für Landammann Urban Camenzind (CVP) ist die Verfassungsänderung wichtig, damit die Regierung auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleibe – etwa wenn es, wie während der Corona-Krise, darum gehe, Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft zu beschliessen. Oder auch, wenn aufgrund eines Versammlungsverbots wie im Frühling keine Gemeindeversammlungen mehr möglich seien. «Da könnten wir ein Reglement oder eine Verordnung erlassen, die es einer Gemeinde erlauben würde, Gemeinderatswahlen oder die Budgetabstimmung an der Urne durchzuführen – obwohl dies normalerweise an einer Gemeindeversammlung stattfindet», sagt Camenzind. So sei gewährleistet, dass die demokratischen Strukturen auch in aussergewöhnlichen Situationen funktionstüchtig blieben.

Das sagen die Gegner

Gegner der Vorlage opponieren weniger gegen die geplante Notrechtsklausel, als gegen das Tempo, mit dem sie der Stimmbevölkerung vorgelegt wird. Sie kritisieren, dass die Vorlage, anders als sonst, nicht in eine breite Vernehmlassung gegeben wurde – Parteien, Verbände und weitere Interessierte konnten sich im Vorfeld nicht dazu äussern und Anregungen einbringen. Dazu sagt Hansheiri Inderkum, Jurist und Alt-Ständerat (CVP): «Auch in etwas schwierigeren Zeiten sollten wir nicht unsere rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord werfen». Auch Notrecht sei Recht – es sei daher nicht richtig, die Vorlage im Schnellzugstempo vors Volk zu bringen, nachdem lediglich die Regierung und das Parlament mitreden konnten.

SRF1, Regionaljournal Zentralschweiz, 2.11.2020; 17.30 Uhr ; 

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