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Rauchprävention Bundesrat lehnt Initiative zum Tabakwerbeverbot ab

  • Gesundheitsminister Alain Berset hat die Argumente von Bundesrat und Parlament gegen die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» dargelegt.
  • Diese greife auf unverhältnismässige Weise in die Wirtschaftsfreiheit ein, so Berset.
  • Volk und Stände befinden am kommenden 13. Februar über die Initiative, hinter der verschiedene Gesundheitsorganisationen stehen.

Bei einer Annahme des Volksbegehrens würde Werbung für Tabakprodukte überall dort verboten, wo sie Kinder und Jugendliche erreichen kann. Zudem würden Bund und Kantone verpflichtet, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Wie dies geschehen soll, lässt der Initiativtext offen.

Bundesrat und Parlament geht das Begehren zu weit. Sie teilen zwar das Anliegen der Initianten, Jugendliche besser vor den schädlichen Auswirkungen des Rauchens zu schützen, wie Alain Berset in Bern vor den Medien sagte.

Kultur- und Sportveranstaltungen in Gefahr

Ihrer Ansicht nach soll Tabakwerbung jedoch in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet sowie an Kiosken erlaubt bleiben – und ebenso an nationalen Veranstaltungen, sofern sich diese nicht explizit an Jugendliche richten. Der Bundesrat begründet dies insbesondere mit der Wirtschaftsfreiheit.

Das will die Initiative

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Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» will für Kinder und Jugendliche sichtbare Werbung für Tabakprodukte verbieten. Zulässig wäre Tabakwerbung gemäss der Initiative nur, wenn sie ausschliesslich für Erwachsene sichtbar ist, etwa mit Mailings, Prospekten oder mit gezielter Werbung im Internet oder in sozialen Medien.

Nach einem Ja zur Initiative müsste das Parlament die nötigen Gesetzesänderungen für das Werbeverbot innerhalb von drei Jahren erlassen. Die von der Initiative verlangte Ergänzung der Verfassung fordert zudem, dass Bund und Kantone die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern müssen.

Zudem treffe das von der Initiative geforderte generelle Sponsoringverbot gewisse Kultur- und Sportveranstaltungen finanziell empfindlich, argumentieren die Initiativgegner.

Altersgrenze neu einheitlich bei 18

Berset verwies auf den indirekten Gegenvorschlag, den das Bundesparlament in der Herbstsession verabschiedet hatte. Die Gesetzesrevision kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung am 13. Februar in Kraft treten, das Stimmvolk befindet nicht darüber.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden Tabakwerbung und Werbung für E-Zigaretten auf Plakaten und in Kinos schweizweit verboten. Sponsoring wird verboten für Veranstaltungen in der Schweiz, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen. Gratismuster von Tabakprodukten dürfen nicht mehr verteilt werden.

Befürworter und Gegner der Initiative

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Die Befürworter
Die Initiative wurde 2019 eingereicht. Dahinter stehen die Ärzteschaft, Organisationen des Gesundheitswesens, sowie Jugend- und Sportverbände. Von den Parteien sind SP, Grüne, EVP und EDU im Initiativkomitee vertreten. Die GLP unterstützte die Initiative im Parlament mehrheitlich – Fraktion und Vorstand der GLP empfehlen den Delegierten ein Ja.

Die Gegner
Dem Bundesrat und dem Parlament gehen die Werbeverbote zu weit. Mehr Jugendschutz wollen sie mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative erreichen – dem neuen Tabakproduktegesetz. Plakatwerbung für Tabakprodukte ist in 17 Kantonen schon heute verboten, sechs dieser Kantone lassen Tabakwerbung auch im Kino nicht zu. Noch restriktivere Werbeverbote für Tabakprodukte haben der Kanton Solothurn und das Wallis.

Die FDP hat die Nein-Parole zur Initiative beschlossen. Im Parlament lehnten neben der FDP auch die SVP- und die Mehrheit der Mitte-Fraktion die Initiative ab. Auch der Gewerbeverband und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse empfehlen ein Nein.

Die Kantone können weiterhin strengere Regeln erlassen. Bereits heute verboten sind in der Schweiz Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbemassnahmen, die sich gezielt an Jugendliche richten. Zudem bringt die Gesetzesrevision ein landesweites Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren. Bislang liegt die Altersgrenze in einigen Kantonen bei 16 Jahren.

Die Initianten hatten den indirekten Gegenvorschlag bei dessen Verabschiedung als «Alibiübung» bezeichnet. Tabakwerbung bleibe ausgerechnet dort erlaubt, wo Jugendliche besonders leicht erreichbar seien – im Internet.

SRF 4 News, 09.12.2021, 16:00 Uhr ; 

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