Am 27. November müssen die Baslerinnen und Basler sowohl national abstimmen, wie auch kantonal wählen. Während die nationalen Abstimmungsunterlagen bereits in den Briefkästen liegen, werden die kantonalen Wahlunterlagen erst noch verschickt. Dies sorgt offenbar für Verwirrung weil Stimmberechtigte meinen, bei den Wahlen vergessen gegangen zu sein. «Wir hatten schon einige Leute, die bei uns angerufen haben. Es ist tatsächlich komplizierter als auch schon», sagt Regierungssprecher Marco Greiner.
Dass die Unterlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschickt werden, hat mit unterschiedlichen Fristen zu tun. Der Bund verlangt, dass Abstimmungsunterlagen vier Wochen vor der Abstimmung in den Haushalten liegen. Diese Frist wiederum ist nicht kompatibel mit der Frist, die in Basel zwischen dem 1. und dem 2. Wahlgang eingehalten werden muss.
Risiko von ungültigen Stimmen
Der Urnengang vom 27. November birgt aber auch ein grosses Potential an ungültigen Stimmen. Wenn nämlich jemand alle Wahl- und Abstimmungszettel in einem Couvert zurücksendet, sind alle Stimmen ungültig. Ebenso, wenn die Zettel im falschen Couvert zurück gesendet werden. Aus diesem Grund sind die Couverts farblich markiert.