Die Informationen aus dem Bericht dürfen die Atomgegner jedoch nicht ausserhalb des Verfahrens verwenden, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Ansonsten droht ihnen eine Busse.
Die Richter gehen davon aus, dass bei einer Weitergabe der sensiblen Daten damit gerechnet werden müsse, dass die Informationen von Kernkraftwerkgegnern zum Schaden der BKW verwendet würden - «unter Umständen auch unsachlich, aus dem Zusammenhang gerissen oder polemisch».
Auch eine Nutzung durch Dritte für terroristische oder kriminelle Zwecke lässt sich gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht ganz ausschliessen.
Die Akteneinsicht ist Teil eines Rechtsverfahrens im Zusammenhang mit dem AKW Mühleberg bei Extremhochwassern.