Keine Raketen, keine Knallkörper, kein Feuer. Im Baselbiet war dieses Jahr alles verboten, was in einem gewöhnlichen Jahr den 1. August ausmacht. Wegen der Hitzewelle und der Trockenheit ist die Gefahr eines Waldbrandes dieses Jahr aber so gross, dass die Behörden noch vor dem Nationalfeiertag ein Feuerverbot aussprachen. Seither ist es verboten Feuerwerke zu zünden, ja überhaupt im Freien ein Feuer anzuzünden.
Erstaunlich viele hielten sich auch daran, so die Bilanz der Baselbieter Polizei. In den letzten zwei Tagen habe die Polizei nur gerade 45 Mal ausrücken müssen, weil jemand gegen dieses Feuerverbot verstiess, sagt Polizei-Sprecher Adrian Gaugler gegenüber dem Regionaljournal.
Erwischt wurden indes nicht alle Sünder. Bei Feuerwerk sei es schwierig, rechtzeitig vor Ort zu sein und nachweisen zu können, wer das Feuerwerk gezündet habe. Dennoch habe es «einige Verzeigungen» gegeben. Die Betreffenden haben nun ein Strafverfahren am Hals.
Feuerverbot gilt weiter
Für Feuerverbots-Verstösse gibt es kein fixes Strafmass. Laut der Baselbieter Staatsanwaltschaft ist jeweils die konkrete Situation samt allfälligem Schaden und Gefahrenlage zu beurteilen und sind entsprechend die Delikte zu definieren. Ein Schuldspruch führt zu einer bestimmten Anzahl Tagessätze, die das Gericht einkommensabhängig festlegt.
Die Baselbieter Behörden erinnern nun daran, dass das Feuerverbot bis auf expliziten Widerruf weiterhin strikte einzuhalten sei. Das Brandrisiko werde erst nach längeren Niederschlägen nachlassen. Solche sind gemäss Wetterberichten nicht so bald in Sicht.