Beim Fall geht es um die Mehrwertsteuerabrechnung der Jahre 2006 bis 2009. Involviert sind die zwei Tochterfirmen des HC Davos, die HC Davos Management AG sowie die HC Davos Sport AG, welche zur Hauptsache für die Belange der ersten Mannschaft zuständig ist. Die Bündner Steuerverwaltung hatte die Buchhaltung der Tochterfirmen noch genehmigt.
Anders die eidgenössische Steuerverwaltung: Sie war nach einer Kontrolle im Jahr 2011 zu Schluss gekommen, dass die Umsätze bei den Ausgaben grösstenteils bei der Management AG verbucht worden waren, Einnahmen bei der Sport AG. In der Einschätzung der Steuerverwaltung waren Aufwand und Ertrag nach «taktischen Gesichtspunkten» der einen oder anderen AG zugewiesen worden.
Nun hat das Bundesgericht entschieden. Die Richter in Lausanne schreiben im Urteil, mit der vom HC Davos gewählten Struktur der zwei Tochterfirmen seien auch steuerliche Vorteile verbunden. Per Saldo ergebe sich eine Gesamtsteuerbelastung von einer halben Million Franken.
Der HC Davos muss nun nicht nur eine halbe Million Franken Mehrwertsteuern nachzahlen, sondern auch die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens in der Höhe von 10'000 Franken berappen.