Bei der Behandlung der Teilrevision des Strassengesetzes machte sich an der Landsession in Arosa zuerst die Velo-Lobby bemerkbar und forderte ein stärkeres Bekenntnis der Regierung zum Langsamverkehr. «Zeigen Sie sich als velofreundlicher Regierungsrat», tönte es aus dem Parlament an die Adresse von Baudirektor Mario Cavigelli.
Cavigelli versprach, dem Anliegen im Rahmen des kantonalen Richtplanes Beachtung zu schenken. Ein vorgesehenes Netz von übergeordnetem Interesse soll primär für den Alltagsverkehr entstehen, weniger für den touristischen. Der Kanton dürfte den Bau eines solchen Netzes mit Beiträgen in der Höhe von 30 bis 50 Prozent unterstützen.
Obergrenze bei 100 Millionen
Lange und kontrovers diskutiert wurden die Investitionen in die Strassen über die in Graubünden separat ausgewiesene Strassenrechnung. Beschlossen wurde mit 59 zu 56 Stimmen, das Vermögen in der Strassenrechnung neu auf 100 Millionen Franken zu begrenzen, was in etwa dem aktuellen Stand der Reserve entspricht. Bereits Bestandteil des Gesetzes ist die Höchstschuld von 250 Millionen Franken.
Schwerpunktmässig wurde das aus dem Jahr 2006 stammende Gesetz in Verfahrensangelegenheiten aktualisiert. Das gilt vorab für die Projektierung von Kantonsstrassen, den Bau dieser Verkehrswege, deren Unterhalt, Benutzung und Finanzierung. Verabschiedet wurde die Revision mit 107 zu 2 Stimmen.