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Angst vor Souveränitätsverlust Österreich will aus UNO-Migrationspakt austreten

  • Österreich wird sich aus dem geplanten globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen zurückziehen. Das erklärten Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) vor einer Ministerratssitzung.
  • An dieser Sitzung soll ein entsprechender Entschluss gefasst werden.
  • Der Pakt sei nicht geeignet, um Migrationsfragen zu regeln, begründet die österreichische Regierung den Schritt.

Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache
Legende: Österreichs Kanzler Sebastian Kurz (links) und sein Stellvertreter Heinz-Christian Strache wollen sich vom UNO-Migrationspakt verabschieden. Keystone

Man befürchte den Verlust österreichischer Souveränität in der Migrationspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration, hiess es weiter.

Das rechtlich nicht bindende Abkommen soll Grundsätze für den Umgang mit Flüchtlingen und Migranten festlegen und bei einer UNO-Konferenz in Marokko am 10. und 11. Dezember angenommen werden.

«Diese Entscheidung ist bedauernswert»

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Die EU-Kommission bedauert den Rückzug Österreichs aus dem geplanten globalen Migrationsabkommen und widerspricht der österreichischen Haltung. «Wir sind weiterhin der Ansicht, dass Migration eine globale Herausforderung ist, bei der nur globale Lösungen und das globale Teilen von Verantwortung Ergebnisse bringen werden», sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde.

Österreich habe bei den Verhandlungen eine äusserst konstruktive Rolle gespielt und die Position der 27 teilnehmenden EU-Staaten vorgebracht. «Deshalb finden wir die heutige Entscheidung bedauernswert.» Man sei mit den österreichischen Behörden in Kontakt, um weitere Details zu erfahren.

Die 193 UNO-Mitgliedsstaaten hatten sich 2016 geeinigt, den Migrationspakt zu schliessen. Das 34 Seiten lange Dokument soll helfen, Flüchtlingsströme besser zu organisieren und Rechte der Betroffenen zu stärken. Betont wird in dem Papier auch, dass die Souveränität der Nationalstaaten und ihr Recht auf eine selbstständige Gestaltung ihrer Migrationspolitik durch den Pakt nicht angetastet werden sollen.

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