- Israels Generalstaatsanwalt will Anklage gegen Regierungschef Benjamin Netanjahu wegen Korruptionsvorwürfen erheben.
- Nach juristischer Praxis in Israel muss zuvor jedoch noch eine Anhörung Netanjahus erfolgen.
In einem Fall sprach sich Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit für eine Anklage wegen Bestechlichkeit aus, in zwei weiteren Fällen wegen Betrugs und Untreue.
Wann die Anhörung Netanjahus stattfinden soll, ist noch unklar. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über eine Anklage kann noch bis zu einem Jahr vergehen.
Am 9. April finden in Israel Parlamentswahlen statt. Netanjahu will erneut Ministerpräsident werden und hat einen Rücktritt auch im Fall einer Anklage bereits ausgeschlossen.
Er nannte die Vorwürfe noch vor der Veröffentlichung «lächerlich» und sprach von einem Versuch, seine politische Karriere zu zerstören. Die Vorwürfe gegen ihn würden «bald wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen».
Ganze Reihe von Vorwürfen
Der Ministerpräsident wird verdächtigt, von befreundeten Milliardären teure Geschenke angenommen zu haben. Netanjahu wird zudem verdächtigt, als Kommunikationsminister dem Telekom-Riesen Bezeq rechtliche Vergünstigungen gewährt zu haben.
Im Austausch dagegen soll das zum Konzern gehörende Medium «Walla» positiv über ihn berichtet haben. Ausserdem soll er einem kritischen Zeitungsverleger angeboten haben, im Gegenzug für positive Berichterstattung dessen Konkurrenzblatt zu schwächen.
Es wäre das erste Mal in Israels Geschichte, dass gegen einen amtierenden Regierungschef Anklage erhoben wird. Als Oppositionsführer hatte Netanjahu 2008 den damaligen Regierungschef Ehud Olmert zum Rücktritt gedrängt, als dieser unter Korruptionsverdacht stand.