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Antrag auf Kaution abgelehnt Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Haft

  • Ein Gericht in London lehnt den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen.
  • Zahlreiche Anhänger von Julian Assange hatten sich vor dem Gericht versammelt.

Die Anwälte des 49-Jährigen haben beantragt, dass der gebürtige Australier gegen Kaution freigelassen wird. Auch Assanges Partnerin Stella Moris, mit der er zwei Kinder hat, war im Gericht dabei.

Auslieferungsantrag bereits abgelehnt

Dieselbe Richterin hatte am Montag den Auslieferungsantrag der USA abgelehnt. Sie begründete ihre Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.

Kurzeinschätzung von Korrespondentin Henriette Engbersen

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«Das heutige Urteil ist ein herber Rückschlag für Julian Assange. Am Montag sagte die Richterin in London noch, die Zustände in den US-Gefängnissen könne man Julian Assange nicht zumuten. Seine gesundheitliche Verfassung sei dazu zu schlecht.

Heute sagt die Richterin nun aber, in Grossbritanniens Gefängnissen könne Assange sehr wohl bleiben. Zudem gebe es berechtigte Befürchtungen, dass Assange wiederum versuchen würde, sich der Justiz zu entziehen, wenn man ihn auf Kaution freilassen würde», sagt SRF-Korrespondentin Henriette Engbersen.

«Man geht nun davon aus, dass die USA den Fall weiterziehen werden, um zu erreichen, dass Assange doch noch ausgeliefert wird. Der ganze Prozess kann somit noch Monate dauern. Für all diese Zeit wird Assange hinter Gittern bleiben müssen.»

Die US-Justiz wirft Assange vor, der Whistleblowerin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Assange drohen in den USA im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.

SRF 4 News, 6.1.21, 13 Uhr ; 

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