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Attentat auf Synagoge in Halle Der Täter ist «Nachahmer im doppelten Sinn»

  • Der mutmassliche Täter von Halle wollte nach Angaben von Generalbundesanwalt Peter Frank vergleichbare Taten, die vorher begangen worden seien, nachahmen und «er wollte nach unserer Erkenntnis auch andere zu solchen Taten zur Nachahmung anstiften».
  • Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, erklärte am Nachmittag an einer Medienkonferenz, dass man in juristischem Sinne von einem Einzeltäter ausgehe.
  • Zuvor war die Wohnung des 27-jährigen durchsucht worden. Dabei wurden gemäss Bundesanwaltschaft Beweismittel sichergestellt.

Der mutmassliche Attentäter war festgenommen worden, nachdem er vor einer Synagoge im ostdeutschen Halle eine 40-jährige Frau aus Halle und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann aus dem benachbarten Merseburg erschossen hatte.

Zuvor hatte er vergeblich versucht, die Synagoge mit Waffengewalt zu stürmen. Mehr als 50 Menschen hatten sich zu dem Zeitpunkt in dem Gotteshaus aufgehalten und feierten das wichtigste jüdische Fest, Jom Kippur.

Mögliche Aktivitäten im Darknet

Im Zuge der Ermittlungen sei die Wohnung des 27-jährigen Deutschen durchsucht worden, erklärte Generalbundesanwalt Frank. Sichergestellte Beweismittel und auch die Waffen und Sprengmittel des mutmasslichen Täters würden nun kriminaltechnisch untersucht. Gegen den 27-jährigen Deutschen werde wegen zweifachen Mordes und neunfachen versuchten Mordes ermittelt. Es sei eine terroristische Tat gewesen, die andere zum Nachahmen anstiften sollte.

Der Täter.
Legende: Der mutmassliche Täter wird zur Aussenstelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gebracht, wo seine Haftprüfung stattfindet. Keystone

Daneben werde ermittelt, ob es eventuell Unterstützer, Mitwisser oder andere gebe, die ihn vielleicht angestachelt hätten, so Frank weiter. Die gesamte Kommunikation des Mannes werde nun durchleuchtet – auch, welche Aktivitäten es im sogenannten Darknet gegeben habe. Holger Stahlknecht, der Innenminister von Sachsen Anhalt, erklärte dazu an einer Medienkonferenz, es gebe wohl Verbindungen in den sozialen Netzwerken – verantwortlich sei aber nur der mutmassliche Täter.

Mit vier Schusswaffen zur Synagoge

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Synagoge mit Schusslöchern.
Legende: Keystone

Der mutmassliche Täter von Halle hat nach Angaben von Generalbundesanwalt Peter Frank bei der Tat vier Schusswaffen mit sich geführt. Es sei zumindest eine vollautomatische Schusswaffe dabei gewesen, zudem habe er mehrere Sprengsätze im Auto gehabt, als er zu der Synagoge in Halle gefahren sei.

Nachdem es ihm nicht gelang, die Tür der Synagoge aufzuschiessen, erschoss er eine «zufällig vorbeikommende Passantin» mit der vollautomatischen Schusswaffe. Weiter heisst es in der Mitteilung, der Täter habe aus Frust über sein Scheitern an der Tür der Synagoge den Entschluss gefasst, «Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zu töten».

Es sei noch unklar, ob der Beschuldigte die Waffen und Sprengsätze selbst hergestellt oder sich auf andere Weise beschafft habe. Laut einem Medienbericht führte der Attentäter auch Waffen bei sich, die teilweise mit 3D-Druckern hergestellt worden waren.

Das ZDF-Magazin «Frontal 21» berichtete, der 27-Jährige habe die aus Kunststoff bestehenden Teile hergestellt. Zudem habe er 3D-Anleitungen unter anderem für Magazine und andere Waffenteile ins Internet gestellt.

Der mutmassliche Täter, der seine Tat mit einer Helm-Kamera live ins Internet übertrug, war zuvor offenbar nicht als Rechtsextremer aufgefallen. Die Bundesanwaltschaft sieht die Tat rechtsextremistisch und antisemitisch motiviert. Auch das Bekennervideo sei eindeutig antisemitisch und rechtsextremistisch.

Ermittlungen wegen Mordes

«Er hat geplant, Menschen zu töten», so ein Ermittler. Letztlich habe er aber seinen Anschlagsplan nicht vollständig umsetzen können. Einzelheiten über den offenbar verletzten 27-Jährigen wurden zunächst nicht bekannt. Derzeit wird auch das Umfeld des Mannes ermittelt.

Übernommen hat die Bundesstaatsanwaltschaft als oberste Anklagebehörde das Ermittlungsverfahren wegen des «spezifischen staatsgefährdenden Charakters der Tat und der besonderen Bedeutung des Falles».

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